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von Jassy2101  am 30.10.2013, 19:53 Uhr

Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??

So einfach ist das im "Normalfall" nicht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bis zum 18. LJ bei den Eltern. Der "Minderjährige" darf ja, rein rechtlich gesehen, noch nicht mal einen eigenen Mietvertrag unterschreiben. Nur wenn den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Kindeswohlgefährdung) entzogen wird, kommt ein Auszug gegen den Willen der Eltern in Frage.

Was anderes ist es aber, wenn die Eltern damit einverstanden sind
Ich habe mal im JA gearbeitet, da wurde schon extrem geprüft, bis wir DAS befürwortet haben.

LG Jassy

 
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