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Geschrieben von sylea am 04.05.2011, 15:20 Uhr

ja

beide seit dem sie 15 jahre sind.

das taschengeld geht per dauerauftrag auf deren "taschengeld-giro".
es ist nur auf guthabenbasis!
sie können abholen was sie wollen, wenn es alle ist, dann pech, dann ist es alle!!

ich brauchte dafür die geburtsurkunde und meine unterschrift und das kind musste natürlich unterschreiben.
wenn man sich mit dem vater das sorgerecht teilt, muss dieser auch unterschreiben.
aufgepasst!! wenn du zb mit dem vater nicht mehr zusammenlebst, er aber mit das sorgerecht hat muss er auch unterschreiben und hätte auch "verfügung" über das konto. aber das kannst du rausnehmen lassen!!

lg

 
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