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Geschrieben von jannimama am 24.06.2008, 20:31 Uhr

alkoholische mischgetränke

hallo,

sagt mal kennt sich einer aus mit den o.g. getränken? ich habe gelesen, das es lt. jugendschutzgesetz erlaubt ist, das jugendliche unter 16 sogar alkoholische mischgetränke kaufen/konsumieren dürfen, wenn ein erziehungsberechtigter dabei ist.

sprich mutter oder vater erlauben das kinder dies bestellen und kids trinken fröhlich und selber kaufen dürfen sie das nicht???? ich mein gibt es da nicht einen riegel, das eltern bestraft werden, wenn sie ihren kindern dies erlauben oder sogar kaufen? und werden da unterschiede gemacht zwischen zb bier und mischgetränken mit bier? ich meind ie haben ja auch schon "umdrehungen" und ebnen den weg zum alkoholgenuss, oder.

ich frag das mal so in die runde, da wir hier zu hause diverse diskussionen zum thema haben.

lg
jannimama

 
11 Antworten:

Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von Anne_R am 24.06.2008, 20:54 Uhr

Also, ich weiß Biermischgetränke und Bier können Jugndliche ab 16 kaufen. Mischgetränke mit Wodka o.ä. dürfen erst ab 18 gekauft werden.
Soweit ich weiß können Eltern nicht haftbar gemacht werden fürs kaufen und die Kinder trinken lassen...zumindest, wenn der Konsum nicht in der Öffentlichkeit stattfindet

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 24.06.2008, 22:52 Uhr

Sinn ist wohl, dass Eltern ein Auge drauf haben, dass das Kind sich nicht besaeuft. So nach dem Motto:
Alkohol ist nicht gefaehlich, solang es in Massen (scharfes s bitte einfuegen!!!! habe keines auf der Tastatur!) ist.

LG

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Nachtrag

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 24.06.2008, 22:57 Uhr

du meinst, die Problematik UNTER 16.

Naja, vielleicht isses einfach: es passiert ja sowieso in dem Alter, und dann sollten wenigstens Eltern dabei sein, damit die Jugendlichen sich den Stoff nicht auch noch selber holen und bewusstlos saufen. Eine kleine Schutzfrist....duerfen duerft ihr, aber nicht noch selber kaufen und wenn saufen dann bitte mit Eltern.

Das war die Heile-Welt- Version

In der Wirklichkeit isses ja dann doch eher anders *raeusper*

Und du weisst ja auch, je groesser ein Tabu, desto groesser die Verlockung.....

LG

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von +emfut+ am 24.06.2008, 23:16 Uhr

Ich habe KEINE Ahnung, wie es rechtlich in einer Kneipe wäre.

Aber:
Daß Eltern ihren Kindern alkoholische Gtränke kaufen bzw. sie probieren lassen, auch wenn sie noch nicht 16 sind, ist wohl eher so, weil es anders kaum durchsetzbar wäre.

Würde dann auch jemand bestraft, der seinem Kind Hustensaft oder homöopathische Tropfen verabreicht? Und wie wird es kontrolliert? Jeden Abend klopt ein netter Polizist an der Wohnungstür und probiert, was das Kind im Glas hat? Unrealistisch! Und im übrigen wohl mit den einschlägigen Paragraphen zur Kindeswohlgefährdung abgedeckt, wenn es ein bestimmtes Maß überschreitet.

Fumi darf an Sylvester und an besonderen Tagen an meinem Sektglas nippen. Und ich würde es mir verbitten, daß sich da irgendein Polizist einmischt. Ich denke, daß ein Genuß in Maßen gelernt werden muß - und nicht erst mit 18.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nachtrag

Antwort von Misty am 24.06.2008, 23:18 Uhr

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

Lg

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von Birgit67 am 25.06.2008, 11:18 Uhr

Achtung, seit dem 1.1.08 gilt ein neues Gesetz: Jugendlichen unter 18 ist es generell verboten Alkohol egal in welcher Ausführung zu kaufen.

Meine Nichte ist am 27.12 16 geworden und durfte für genau 4 Tage Alkohol kaufen, denn davor war das Alkoholverbot nur für Jugendliche unter 16

Und was das trinken von Alkohol mit Eltern betrifft bei 16-jährigen und jüngeren: Ich persönlich finde es unmöglich dass man Kindern diese Alcopops erlaubt, denn die sind wesentlich schneller im Blut wegen der süße als anderer Alkohol.

Ich aber sagen muß dass ich kein Problem darin sehe, wenn meine Jungs im Alter von 16 (oder auch früher) mal Alkohol versuchen in unserem beisein. Was sie allerdings machen wenn sie alleine unterwegs sind die Jugendlichen weis man als Eltern sowieso nicht aber solange man ein offenes verhältnis zum normalen Umgang mit Alkohol hat, dass er nicht total verboten oder auch total erlaubt wird denke ich lernen die Kids auch damit umzugehen: wenn zu viel dann brummt der Kopf.

Gruß Birgit

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von Christine70 am 25.06.2008, 11:44 Uhr

Selbst wenn es verboten ist und die eltern diese getränke NICHT kaufen, findet sich immer ein weg, an diese getränke ranzukommen. man hat immer einen freund, der schon 18 jahre alt ist

Wie willst du das unterbinden?

Wenn ein jugendlicher trinken will, dann tut er das auch.
und wenn die eltern dies verbieten, macht er es heimlich.

wie waren wir früher?
ich kann mich noch gut erinnern, daß ich auch heimlich bier, wein, sekt und hin und wieder sogar Cola mit schuß getrunken hab, ohne daß meine eltern davon wußten.

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also unter 16 gabs das bei mir auch nicht !

Antwort von Ellert am 25.06.2008, 11:44 Uhr

huhu

welchen Sinn sollte es machen zu sagen, kaufen und Verzehr ist verboten da SCHÄDLICH
aber wenn Mama und Papa zusehen ist es gesund ???

Mittlerweile ist es unter 18 auch nichtmehr zu kaufen, egal ob nun Schnaps oder Alkopops und das finde ich gut so.
Meine Große wurde schonmal von einer Freundin "abgefüllt"
bis an die Grenze, finde ich unverantwortlich dass der die Eltern sowas erlauben zu trinken ( ist in dem Fall so, die Mutter trank schon weit unter 16 mit Ihr sektchen)

dagmar

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von Mama Carina am 25.06.2008, 23:14 Uhr

Wo hast Du denn das Gesetz gelesen das es keinen Alkohol mehr für unter 18 Jährige geben darf ????
Das was Du meinst ist das Zigaretten verbot was seit Januar nur noch ab 18 zu kaufen gibt.

Bier und Sekt darf man weiterhin mit 16 kaufen.

schau mal....
http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/sorry.pdf

Also Alcopops ab 18 aber alkohol ( bier ) ab 16 !

Denke auch das es besser wäre alles erst ab 18 zu erlauben....aber wer weiß wann das kommt.

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Re: alkoholische mischgetränke

Antwort von RR am 26.06.2008, 21:19 Uhr

Hallo
mal vom Alk abgesehen: wir haben einen Getränke-Abholmarkt u. letztens dachte ich ich fall um, da haben die Väter ihren 2 Kids (beide so etwa 5) zusammen eine Dose Red bull gekauft! Ich wies sie noch darauf hin was das ist, aber sie lachten u. sagten ist doch o.k. Dann kamen sie nochmal eine 2. DOse kaufen, es gab wohl Krach um den Doseninhalt!


Also es gibt wirklich Eltern...... naja, ich sag lieber nix......

viele Grüße

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Redbull ist doch kein alkohol !

Antwort von Christine70 am 27.06.2008, 11:24 Uhr

ich kenn ein kind, welches jedes tag einen redbull trinkt. und das schon ab dem 5. lebensjahr. ob ich das ok finde, steht auf einem anderen papier.
ich könnte mir das gar nicht leisten....

aber es steht auf der dose nix drauf, dass es für kinder nicht geeignet ist.

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