Geschrieben von Christine70 am 20.02.2013, 9:00 Uhr |
Frage wegen Minijob
Ich arbeite auf etwa 250 euro-basis und bin jetzt krankgeschrieben.
ich bin über meinen Mann familienversichert.
Wenn ich jetzt nochmal krankgeschrieben werde (aufgrund einer OP), dann sind die 6 wochen rum. Zahlt dann die Krankenversicherung meines Mannes das Krankengeld oder bekomme ich dann nix :(
ich befürchte, daß ich weiter krankgeschrieben werden muß.
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von mamsje am 20.02.2013, 9:02 Uhr
ich denke mal, dass du nichts bekommst.
Gute Besserung!
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Christine70 am 20.02.2013, 9:04 Uhr
das wäre fatal :(
dann muß ich wohl wieder arbeiten gehen.. egal obs geht oder nicht. ich brauch das geld
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von mamsje am 20.02.2013, 9:05 Uhr
Einfachste Lösung wäre, bei der Krankenkasse anrufen und die Lage schildern. Vielleicht geht ja was.
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von SEAGLD am 20.02.2013, 9:19 Uhr
Da geht nichts.
Mit einem Minijob ist man nicht selber krankenversicht und hat somit keinen Anspruch auf Krankengeld.
LG Sabine
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Christine70 am 20.02.2013, 9:26 Uhr
hmm, und die firma zahlt auch nix mehr? naja, dann bleibt mir nix anderes übrig :(
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von speedy am 20.02.2013, 9:52 Uhr
Hi,
einen Anspruch auf Krankengeld hast du nur, wenn du selbst krankenversichert bist, d.h. auch selbst Beiträge zahlst. Bei einer Familienversicherung besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Das ist aber auch fair so, denn du zahlst ja auch keine Beiträge für die Gemeinschaft der Versicherten, warum solltest du dann einen Anspruch auf Leistungen haben? Je nach Minijob-Vertrag könnte es sogar sein, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung ausgeschlossen ist (geht aber nur in bestimmten Konstellationen).
Gruß, Speedy
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Christine70 am 20.02.2013, 9:58 Uhr
neee, ich bekomm auf jeden fall 6 wochen meinen vollen lohn weiter. bin ja schon die 4. woche krankgeschrieben und bekam meinen lohn für januar schon.
dann geh ich halt wieder arbeiten, wenn die das so wollen :( aufs geld kann ich nicht verzichten.
wenn man einen minijob hat, ist man echt die ärmste sau.. sorry aber ist so
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von J+L am 20.02.2013, 10:50 Uhr
warum bist du dann die ärmste sau?
du bekommst was du arbeiten tust komplett ausgezahlt--ohne abgaben.
also ich verstehe jetzt dein problem nicht!
du kannst dich auch selber versichern und hast dann eben weniger gehalt und dann bekommst du die lohnfortzahlung! aber ob sich das rentiert????
ich finde es richtig, wenn man nichts bezahlt, kann man auch nichts erwarten.
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Christine70 am 20.02.2013, 11:16 Uhr
na is ja prima.. ich kenn so viele, die noch nie was in die arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, aber dennoch schon ewig von H4 leben.
egal.. sorry daß ich gefragt habe. die KK hat mir das vorhin auch so bestätigt, auch wenn sie netter waren als du
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von shinead am 20.02.2013, 13:03 Uhr
>>ich kenn so viele, die noch nie was in die arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, aber dennoch schon ewig von H4 leben.
Hartz IV wird aber nicht aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Wer nie in die AV einbezahlt hat, der keinen Anspruch auf ALG1.
ALG2 steht allerdings jedem zu. Auch Menschen, die dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen (z.B. Kranke, oder Elternzeitler)
Könnt ihr ggf. für die Zeit, die Du kein Gehalt bekommst, Wohngeld, Kinderzuschlag oder so etwas beantragen bzw. die Auszahlungssumme erhöhen?
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Sabine mit Amelie am 20.02.2013, 14:34 Uhr
Hallo,
ich sehe das genau so. Wer nichts einzahlt, bekommt keine Leistung. Ich habe sowohl auf € 400,-- gejobbt, als auch versichert. Wenn ich mein Gehalt angeschaut habe, war das vom € 400,-- Job doch um einiges höher, weil ich keine Abgaben bezahlen musste. Von meinem Gehalt in meinem Hauptjob blieb nach Abzug aller Abgaben nicht mehr wirklich viel übrig bei Lohnsteuerklasse 5. Das war bei dem € 400,-- anders. Wenn man bei einem € 400,-- die gleichen Rechte wie bei einem versicherungspflichtigen Job hätte, dann würden alle nur noch auf € 400,-- Basis arbeiten. Ich finde es o.k., dass man die 6 Wochen bezahlt bekommt, aber mehr nicht.
Liebe Grüße
Sabine
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von passidererste97 am 20.02.2013, 14:54 Uhr
Hallo
du hast echt noch Glück das du 6 Wochen dein Geld vom AG bekommst, meine Freundin bekommt noch nicht mal das, der AG sieht es einfach nicht ein! Sie bekommt auch eine Lohnfortzahlung im Urlaub....ich finde es echt schlimm, wen sich da nicht an die Gesetzte gehalten wird!
Leider hat man oft keine Wahl und muss froh sein wenigstens einen Minijob zu bekommen! Ich verdiene 455€ brutto bin also Sozialversicherungspflichtig, aber bei Lohnsteuerklasse 5 hat man auch da schon eine Menge Abzüge,....aber mir war es eben wichtig vom Arbeitsamt weck zu kommen!
Alles Gute und auf baldige Genesung!
LG nicole
Ich bekomm nicht mal für 1 Woche im Krankheitsfall was....
Antwort von SAM&EmMaLi am 20.02.2013, 15:57 Uhr
Wenn ich krank bin, bin ich krank. Dann arbeite ich nicht und bekomm auch nichts.
Da ich keine festen Arbeitszeiten habe, sondern eben dann, wenn Arbeit da ist und wenn ich Zeit habe, dann bekomm ich meinen Lohn. Wenn ich aber krank bin, dann eben nichts. Finde ich auch total bescheiden, aber da hier solche Minijobs für Mütter sehr rar sind, bin ich froh den Job zu haben.
Ich kann glücklicherweise Stunden anhäufen, so daß ich in den Ferien nie arbeiten muß und trotzdem mein Geld bekomme, weil ich eben die Stunden schon reingearbeitet habe. Aber eben Krankheit oder Kurzarbeit (was hier eben wieder war), da stehste dann ohne Geld da.
Naja, ich hoffe, ich kann bald wieder normal arbeiten gehen, wenn meine Kinder alle auf die weiterführende Schule gehen. Hort oder so gibt es bei uns in Süddeutschland halt nicht und Oma steht auch nicht zur Verfügung.
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Stöppel am 20.02.2013, 16:42 Uhr
Hat die OP mit deiner jetzigen Krankschreibung zu tun? Ansonsten beginnen die 6 Wochen neu zu laufen, da Neuerkrankung.
Re: Frage wegen Minijob
Antwort von Hannehoch6 am 20.02.2013, 21:03 Uhr
Nimm doch Urlaub für die Zeit nach der OP, dann bekommst du weiter Geld.
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