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Geschrieben von Oceanw am 02.06.2016, 18:37 Uhr

Elterngeld bei schwanger in Elternzeit

Hallo!Ich habe folgende Situation. Elterngeldbezug bis Mai ,Elternzeit bis Juli 16. Dann werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst ein BV bekommen,weil ich mit unserem 2. Wunschkind schwagner bin ♡ . Wie wird das Elterngeld dann berechnet?Ich dachte immer die 2 Monate nach dem Erhalt mit 0 berechnet plus die Monate vor dem Muschu des ersten Kindes.Aber theoretisch hätte ich ja Geld in der Elternzeit dazu verdienen können in den 2 Monaten.geht vermutlich nur nicht wegen Bv. Hoffe es ist verständlich formuliert :-)

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld bei schwanger in Elternzeit

Antwort von malini am 03.06.2016, 12:47 Uhr

Ist dein erstes Kind jetzt ein Jahr? Dann hast du für Juni u. Juli 0 Euro, danach bis zum neuen Mutterschutz das Gehalt trotz BV und was noch fehlt wird mit Gehalt von vor dem ersten Kind ersetzt.

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Re: Elterngeld bei schwanger in Elternzeit

Antwort von Oceanw am 03.06.2016, 15:56 Uhr

Hallo!Danke für die Antwort.Ja, meine Erste ist ein Jahr alt:-).

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Re: Elterngeld bei schwanger in Elternzeit

Antwort von Danyshope am 03.06.2016, 21:41 Uhr

BV ab Juli - weil dann erst EZ zu ende. BV im EZ geht nicht, brauchst du dann ja auch nicht.

Ab ersten Arbeitstag greift dann - wenn es ausgestellt wird - das BV.

Elterngeld 2 wird dann aus den 12 Monaten davor gerechnet - wobei die Monate eben ausgeklammert werden wo du EG bekommen hast und die Monate mit Mutterschaftsgeld. Die zeit zwischen EG und ersten Arbeitstag geht dann mit 0 € ein. Fehlen bis zum neuen Mutterschutz noch Zeiten, gehen die auf die fehlenden Monate von vor dem ersten Mutterschutz. Reine EZ ohne EG ist ohne Belang für das neue EG, das zählt immer 0 €. bekommst allerdings noch 10% Geschwisterbonus für Kind2 bis Kind1 3 Jahre ist - dürfte also je nach Einkommen gleich bis ähnlich hoch ausfallen.

Tipp, restliche EZ von Kind 1 Dir sichern - falls noch nicht geschehen. Bis zu 12 Monate kannst Du dir aufsparen - wenn der AG zustimmt - bis zur Einschulung von Kind1. Praktisch wenn Du vor hast nach Kind2 wieder arbeiten zu gehen und dann in TZ. Kannst du den Kündigungsschutz besser ausnutzen.

Warum solltest Du nicht arbeiten können in der zeit bis Ende EZ - also zwischen EG und EZ? Du bist ja "nur" schwanger, nicht krank. Vielleicht kannst Du in dem Job nicht arbeiten bei dem du Vollzeit machst, mit Zustimmung Deines AG kannst Du aber woanders arbeiten innerhalb der EZ.

Ansonsten, alles Gute

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