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Geschrieben von Janasmami am 17.11.2012, 13:13 Uhr

darf die Bank das einfach??

Hallo, ich hab da eine Frage:
mein Mann und ich sind getrennt, wohnen aber aus finanziellen Gründen gemeinsam in einem ( meinem) Haus, das aber aus 2 voneinander getrennten Wohneinheiten besteht.
Das Haus gehört zu 100% mir und mein Mann wohnt hier sozusagen kostenlos, da er kein Einkommen hat ( selbständig, Firma insolvent, Sanierungsverfahren läuft noch, Quotenzahlung kann aber auf Grund fehlender Aufträge nicht eingehalten werden usw...)
Mein Mann hat bei meiner Hausbank ( bei der er aber kein Konto hat - nur ich) eine Er und Ablebensversicherung laufen. Wir haben getrennte Konten bei unterschiedlichen Banken und KEINER ist auf dem Konto des anderen zeichungsberechtig ect.
Nun hat meine Bank einfach so, ohne mich zu fragen, ohne mir Bescheid zu geben die Versicherungsprämie meines Mannes von MEINEM Konto abbuchen lassen, da er diese wohl trotz mehrmaligen Mahnes nicht bezahlt hat ( ich hab keinen Zugriff auf seine Post ect. - weiß nicht wie oft er gemahnt wurde...)

Dürfen die das überhaupt??? Es geht um 197 Euro die mir jetzt vorn und hinten fehlen da ich jeden Monat genau durchkalkulieren muss um über die Runden zu kommen. Vom meinem Mann bekomm ich das Geld bestimmt nicht zurück, da er keins hat...würde ich ihn hier nicht kostenlos wohnen lassen, säße er auf der Strasse...

LG

 
13 Antworten:

seid Ihr geschieden ?

Antwort von Ellert am 17.11.2012, 13:14 Uhr

Oder noch verheiratet und die Bank hat eine alte ( nicht aufgehobene ) Abbuchungsermächtigung ?
Gütertrennung ?

dagmar

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der Abbuchung wiedersprechen kann man ja immer, geht bei mir zB sogar online

Antwort von Ellert am 17.11.2012, 13:15 Uhr

dagmar

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Re: seid Ihr geschieden ?

Antwort von Janasmami am 17.11.2012, 13:21 Uhr

wir sind noch verheiratet, hatten aber NIE ein gemeinsames Konto ( schon allein wegen der Firma). Mein Mann hatte auch noch nie ein Konto bei meiner Bank ( er hat derzeit gar kein Konto...also kein Privates...nur ein Firmenkonto) Es gab auch nie eine Abbuchungsermächtigung. Er bekommt die Prämienvorschreibung immer per Zahlschein.
Wir hatten auch "in guten Zeiten" getrennte Konten...drum versteh ich das nicht....erreich leider erst am Montag dort jemanden...

Renate

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Re: darf die Bank das einfach??

Antwort von Marie&Sarah am 17.11.2012, 13:22 Uhr

die Bank darf das nicht so einfach, aber wahrscheinlich kommt das von der Versicherung. Auch die dürfen das m. E. nicht so ohne Weiteres. Ich würde der Abbuchung widersprechen und dann wird sich die Versicherung schon melden...
LG

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oder hat Dein Mann das in Auftrag gegeben?

Antwort von Marie&Sarah am 17.11.2012, 13:23 Uhr

ist die Frage, ist es eine Überweisung oder eine Lastschrift?

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eine Überweisung kann er ja nicht, er hat ja sicher keine Unterschriftsberechtigung !

Antwort von Ellert am 17.11.2012, 13:26 Uhr

huhu

wenn Du das nicht zahlen willst oder kannst
wiederspreche der Lastschrift
aber das ist halt deutsches Recht
Du kommst aus Österreich, oder ?
In Deutschland geht das nicht

dagmar

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Re: oder hat Dein Mann das in Auftrag gegeben?

Antwort von Janasmami am 17.11.2012, 13:27 Uhr

da steht "Überweisungsbelege" vom 16.11....es ist definitiv keine Lastschrift
Ich hab aber nichts überwiesen und er ist nicht zeichnungsberechtigt

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Überweisung klingt schon als hätte ER das gemacht

Antwort von Ellert am 17.11.2012, 13:30 Uhr

aber wenn er keine Unterschriftsberechtigung hat dann DARF das die bank nicht
oder meinst Du, er kam an Deine Daten
Unterschrift gefälscht ?

dagmar

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Re: Überweisung klingt schon als hätte ER das gemacht

Antwort von Janasmami am 17.11.2012, 13:35 Uhr

ich hab keine Ahnung :( meine Daten hat er sicher nicht, es ist auch keine Onlinebuchung. Es wurde direkt in bzw. von der Bank gemacht.

Ich bin jedenfalls STINKESAUER! Auf beide! Auf die Bank, die das definitv nicht durchführen hätte dürfen, und auf meinen Mann erst recht! Kann ihn leider nicht zur Rede stellen da er nicht da ist, sonst hätts jetzt ordentlich gekracht!!

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Re: darf die Bank das einfach??

Antwort von hormoni am 17.11.2012, 17:08 Uhr

wenn dir das Geld fehlt, kannst du die Lastschrift zurück buchen lassen.

LG

h

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Re: darf die Bank das einfach??

Antwort von kati1976 am 17.11.2012, 19:04 Uhr

ich würde am Montag sofort zur Bank und das Klären

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Re: Überweisung klingt schon als hätte ER das gemacht

Antwort von Marie&Sarah am 18.11.2012, 8:39 Uhr

na ja er wird wohl deine Daten haben. Schliesslich wohnt ihr noch zusammen, da wird es ein leichtes sein, Deine Kontonummer raus zu bekommen, mehr braucht er ja dann nicht.KEINE Bank macht sowas einfach so. In diesem Fall lag eine Überweisung vor, die irgendjemand auch unterschrieben hat. Da kannst Du am Montag reklamieren und dann wird die Unterschrift geprüft. Sollte die gefälscht sein, bekommst Du natürlich Dein Geld zurück, es wird allerdings dann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt (oder gegen Deinen Mann?) gemacht.
LG

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Re: darf die Bank das einfach??

Antwort von Sabine mit Amelie am 18.11.2012, 20:55 Uhr

Hallo,

mein erster Gang am Montag wäre der Gang zur Bank und dann gebe es so richtig Ärger. Das geht definitiv nicht. Wenn er unterschriftsberechtigt wäre, dann wäre das kein Thema, aber wenn er es noch nie war, ist das ein Unding. Wenn es die Bank war, könnten die sich warm anziehen und wenn dein Ex dich derart beschissen hat, würde ich es auch auf eine Anzeige raus laufen lassen. Wohnt bei dir kostenlos und dann bescheist er dich, nein, da wäre bei mir eine Anzeige fällig. Klären kannst du es aber erst dann, wenn du bei der Bank warst. Übrigens, wenn es die Bank war, würde ich mir auch überlegen, ob du dir nicht rechtlich Schritte vorbehältst. Die können nicht einfach auf dein Konto zugreifen. Sie haben in ihren Unterlagen stehen, wer alles Zugriff auf dein Konto hat und da haben sie sich auch dran zu halten. Mich würde echt interessieren, wie das aus geht. Melde dich doch morgen noch mal, wenn du willst auch per PN.

Liebe Grüße

Sabine

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