Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von hellnurse am 01.12.2008, 10:17 Uhr

beschäftigungsverbot

Ich schleich mich hier mal rein ;-)

Ich hatte bei meiner Zwillingsschwangerschaft ab der 23.SSW wegen verkürztem Gebärmutterhals ein Beschäftigungsverbot und habe ganz normal mein Gehalt weiterbekommen, bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Es war ein Durchschnittsgehalt, da ich Kinderkrankenschwester im Schichtdienst bin und je nach Monat und Wochenend/Feiertagsschichten unterschiedlich bezahlt werde.

Laß dich nicht mit weniger abspeisen, dir steht im Beschäftigungsverbot genau das Gehalt zu, welches du immer bekommen hast, nicht weniger.

Anders ist es, wenn du krankgeschrieben wirst, dann bekommst du nach 6 Wochen weniger Geld.

Lg, Alex

 
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