Geschrieben von hellnurse am 01.12.2008, 10:17 Uhr |
beschäftigungsverbot
Ich schleich mich hier mal rein ;-)
Ich hatte bei meiner Zwillingsschwangerschaft ab der 23.SSW wegen verkürztem Gebärmutterhals ein Beschäftigungsverbot und habe ganz normal mein Gehalt weiterbekommen, bis zum Beginn des Mutterschutzes.
Es war ein Durchschnittsgehalt, da ich Kinderkrankenschwester im Schichtdienst bin und je nach Monat und Wochenend/Feiertagsschichten unterschiedlich bezahlt werde.
Laß dich nicht mit weniger abspeisen, dir steht im Beschäftigungsverbot genau das Gehalt zu, welches du immer bekommen hast, nicht weniger.
Anders ist es, wenn du krankgeschrieben wirst, dann bekommst du nach 6 Wochen weniger Geld.
Lg, Alex
- beschäftigungsverbot - belugamax1 01.12.08, 7:34
- Re: beschäftigungsverbot - samina689 01.12.08, 8:26
- Re: beschäftigungsverbot - hellnurse 01.12.08, 10:17
- Re: beschäftigungsverbot - Tinkerbelle 01.12.08, 10:57