Schwanger mit 35 plus

Schwanger mit 35 plus

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Felica am 03.02.2019, 15:13 Uhr

Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin

Deine anderern Erkrankungen können in den allermeisten Fällen nur ein weiteren Risikopunkt mit sich bringen. Risikoschwanger ist man auch erst mit 3 Punkten oder mehr. Vorherige Grunderkrankungen führen in den allermeisten Fällen nur z engmaschigeren Kontrollen und bei Bedarf zu einer AU. Voraussetzung für ein individuelles BV von einem Arzt ist nämlich das man arbeitsfähig ist, die Schwangerschaft als solches diese Tätigkeit welche grundsätzlich dem Mutterschutz entspricht, aber unmöglich macht. Wäre zB der Fall wenn du Köchin bist, über extreme Übelkeit leidest und damit kochen unmöglich ist. Rückenprobleme, Herzfehler, Autoimmunerkrankungen usw eher nicht. Stellt der Arzt trotzdem ein BV aus, können AG wie Krankenkasse das BV anzweifeln, neuerdings kontrollieren die Aufsichtsbehörden auch immer öfter genau diese BV. Weil viele Ärzte sogenannte Gefälligkeits-BV aussprechen die ihnen nicht zustehen. Zahlen darfst du dann im Zweifel, nicht der Arzt. Also besser den korrekten Weg gehen, den AG auf die Schwangerschaft hinweisen und dann schauen was dieser sagt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.