Geschrieben von Felica am 03.02.2019, 15:13 Uhr |
Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin
Deine anderern Erkrankungen können in den allermeisten Fällen nur ein weiteren Risikopunkt mit sich bringen. Risikoschwanger ist man auch erst mit 3 Punkten oder mehr. Vorherige Grunderkrankungen führen in den allermeisten Fällen nur z engmaschigeren Kontrollen und bei Bedarf zu einer AU. Voraussetzung für ein individuelles BV von einem Arzt ist nämlich das man arbeitsfähig ist, die Schwangerschaft als solches diese Tätigkeit welche grundsätzlich dem Mutterschutz entspricht, aber unmöglich macht. Wäre zB der Fall wenn du Köchin bist, über extreme Übelkeit leidest und damit kochen unmöglich ist. Rückenprobleme, Herzfehler, Autoimmunerkrankungen usw eher nicht. Stellt der Arzt trotzdem ein BV aus, können AG wie Krankenkasse das BV anzweifeln, neuerdings kontrollieren die Aufsichtsbehörden auch immer öfter genau diese BV. Weil viele Ärzte sogenannte Gefälligkeits-BV aussprechen die ihnen nicht zustehen. Zahlen darfst du dann im Zweifel, nicht der Arzt. Also besser den korrekten Weg gehen, den AG auf die Schwangerschaft hinweisen und dann schauen was dieser sagt.
- Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Summer78 03.02.19, 12:54
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Kathi81, 30. SSW 03.02.19, 14:21
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Jakobine77 03.02.19, 14:22
- Steht Dir ab sofort zu, aber nur vorübergehend... - Hexhex 03.02.19, 14:33
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Summer78 03.02.19, 14:40
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Felica 03.02.19, 15:13
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Jakobine77 03.02.19, 15:15
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Felica 03.02.19, 15:06
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Summer78 03.02.19, 15:09
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - schneeziege08 03.02.19, 18:38
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Nadean 11.01.20, 9:16
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - 3wildehühner 03.02.19, 20:53
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Felica 03.02.19, 23:50
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - schneeziege08 03.02.19, 18:38
- die orthopädin darf doch gar nicht. der AG ist dran - mellomania 04.02.19, 14:31
- Re: die orthopädin darf doch gar nicht. der AG ist dran - Summer78 04.02.19, 14:34
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Summer78 04.02.19, 14:40
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Felica 04.02.19, 15:38
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Felica 04.02.19, 16:16
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Tonic2108 05.02.19, 15:26
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - Philo 05.02.19, 20:33
- Re: Beschäftigungsverbot . Beruf Erzieherin - littlestarling82 06.02.19, 20:58
Herzschlag ab wann??
Ich bin nun auch dabei
Endlich schwanger :)
Entscheidungshilfe 4.Kind
Periode seit 9 Tagen überfällig ...
Verändert sich eine Hornhautverkrümmung in der Schwangerschaft?
Bekannte hat Schwangerschaftscholestase
Panik....Morgen schon den FA Termin...Wann genau gilt man als Risikoschwangere?
Welche Vorsorge??