Geschrieben von 2Süße am 13.02.2013, 20:38 Uhr |
Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen
http://www.sueddeutsche.de/reise/urteil-zu-pauschalreisen-abflugzeit-bleibt-abflugzeit-1.1599181
Hallo,
ihr habt ja öfters davon berichtet, dass die Veranstalter gerne umbuchen und somit Urlaub flöten geht. Hier gibt es jetzt ein ganz aktuelles Urteil, was solch ein Gebaren nicht mehr gestatten soll. Ein Reiseveranstalter will natürlich in Revision gehen, aber ich schätze, das Umbuchen wird bald Geschichte sein.
Gruß 2Süße
Re: Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen
Antwort von katja13 am 13.02.2013, 22:37 Uhr
Das wäre toll, aber ich glaube kaum, dass es in der Praxis umsetzbar ist. Die Veranstalter machen nicht die Flugzeiten und werden sich noch ordentlich wehren.
Re: Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen
Antwort von Holzkohle am 13.02.2013, 23:52 Uhr
totale Banane! Wenn ein Flieger ausfällt, von mir aus auch wegen Personenschaden, ist ein Flugplan nicht mehr normal einzuhalten - erst recht nicht in der Ferienzeit. Ich saß mal zwei Tage in TR fest, weil unser Flieger kaputt war. Es gab aber auch keinen Ersatz, weil alle anderen Flieger im Einsatz waren - was willst da machen? Seitdem sehe ich auch Verschiebungen recht entspannt, Hauptsache, ich komme an.
wäre toll, wir hatten letztes Jahr einen ganzen Tag verloren
Antwort von Ellert am 14.02.2013, 6:32 Uhr
nach dem Buchen wurde einfach dann mal der Flug so verschoben, dass er nachts um 2 abging
also mussten wir sogar schon am Vortag aus dem Hotel raus
dagmar
Re: Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen
Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 14.02.2013, 9:25 Uhr
Nun ja, dann werden es wohl bald alle Veranstallter so machen wie schon jetzt einige ... sie schreiben bei den Flugzeiten halt "voraussichtlich" hin und weisen gleich auf "mögliche Verschiebungen" hin.
So bleibt dann relativ alles beim Alten!
Allen tolle Urlaubsvorfreude un LG
Katja & Co
Re: Urteil zu Flugzeiten bei Pauschalreisen
Antwort von Silvia3 am 14.02.2013, 10:03 Uhr
Hast Du den Artikel überhaupt gelesen? Genau diese Praxis, nämlich "voraussichtlich" etc. zu schreiben, wird mit diesem Urteil unterbunden. Die Veranstalter müssen verbindliche Flugzeiten, ohne wenn und aber im Kleingedruckten, angeben und diese auch einhalten.
Wenn dann eine Maschine mal aus technischen Gründen etc. nicht fliegen kann, ist das eine andere Sache. Da ist dann aber nicht der Veranstalter haftbar sondern die Airline nach EU-Fluggastrechtverordnung. Höhere Gewalt (z.B. Wetter, Vulkanausbrüche) ist wieder eine andere Sache.
Aber die unselige Praxis, Flüge im Katalog für morgens anzukündigen (weil diese Abflugzeit begehrt ist), dann aber kurz vor Abflug die Flugzeit auf abends zu verschieben, wird es wohl hoffentlich bald nicht mehr geben.
Das wird aber wohl letztendlich zu einer Kostensteigerung führen, da die Veranstalter jetzt anders kalkulieren müssen.
Silvia
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