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Geschrieben von Ellert am 30.12.2017, 21:11 Uhr

Falsche Beschreibung - Kunde schuld oder Onlinereisebüro ?

Hallo Ihr

hattet Ihr sowas schonmal ?
Ich habe zwei Hotelübernachtungen gebucht , in der hochgeladenen Beschreibung des Hotels / Anbieterbezogen stand
"Anlage xy ist von Januar bis Februar 2017" geschlossen.
So zum Buchungszetpunkt und auch noch Wochen danach.
Da wir 2018 reisen war mir das reichlich egal.

Nun ist aber auch 2018 genau zu unserer Reisezeit das Ganze geschlossen,
für mich bei der Buchung nicht erkennbar,
schon etwas auch buchungsentscheidend, Eintritt teuer, zu zweit über 100.-
ich werde es überleben aber es ärgert mich schon.
Im Gegensatz dazu dass mir im Reisebüro etwas mündlich erzählt was ich nachher nicht beweisen kann habe ich die HP damals auch kopiert mit der Beschreibung.
Oder hätte ich soweit denken müssen dass im Herbst die alte Beschreibung noch drinsteht und nicht die vom nächsten Jahr und nachfragen ?

Meckern, Ansprüche versuchen oder einfach gut sein lassen ?
Hattet Ihr sowas in der Art schon ?

LG dagmar

 
6 Antworten:

Re: Falsche Beschreibung - Kunde schuld oder Onlinereisebüro ?

Antwort von Gold-Locke am 30.12.2017, 21:29 Uhr

Ich habe das nicht richtig verstanden. Ist das gebuchte Hotel geschlossen oder ein Angebot des Hotels oder eine vom Hotel unabhängige Einrichtung ?
LG, Gold-Locke

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nee ein Teil der incl war

Antwort von Ellert am 30.12.2017, 22:22 Uhr

Das Hotel liegt in der City von Dubai
incl ist Shuttle und Eintritt zu einem bestimmten Strand und ein bestimmter Wasserpark und der ist nicht nutzbar zu der Zeit.
Kein Weltuntergang aber mit ein Grund für den höheren Preis im Vergleich zu anderen Hotels

Mich würde interessieren ob ein Reisevermittler für die Infos haftet der er hochgeladen hat, denn das Hotel hat drinstehen dass geschlossen ist.
Witzigerweise wurde die Hotelbeschreibung rausgenommen als ich dann nachgefragt hatte ob das nun auf oder zu hat.

Hier nicht so tragisch wie gesagt
aber wenn ich mir vorstelle jemand macht in einem Hotel urlaub und dazu steht Eintritt im Spassbad ist incl, dann kommt er an und das hat geschlossen,
das ist ja dann wirklich wesentlich als Bestandteil.
Bisher habe ich mich auf Angaben verlassen, zukünftig frag ich im Hotel dann konkret auch nach bevor ich buche -aber muss Kinde das wirklich machen ?

Wir war den Berlin ???

dagmar

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Re: nee ein Teil der incl war

Antwort von Gold-Locke am 30.12.2017, 23:39 Uhr

Berlin siehe oben.
Bei deiner Frage kann ich dir leider nicht weiter helfen. Ich würde aber schon mit dem Reisevermittler Kontakt aufnehmen und das beanstanden.

Liebe Grüße, Gold-Locke

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wahrscheinlich ein Fehler des Veranstalters

Antwort von somane am 31.12.2017, 8:03 Uhr

der hat die Verträge mit dem Hotel nicht gut studiert und das Hotel für den Verkauf freigeschaltet. Verträge werden immer mind. ein Jahr zum Voraus gemacht. Das Hotel selber hat seine Kontingente sicher zu für diese Zeit, auch bei booking.com usw. sonst riskiert das Hotel Buchungen und hat ein riesen Problem.

Da ich selber zusammen mit meinem Mann ein Hotel führe, weiss ich, wie das läuft.
LG

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nachtrag

Antwort von somane am 31.12.2017, 8:07 Uhr

der Veranstalter haftet insofern, als das er dir ein gleichwertig od. besseres Hotel mit den selben Kriterien buchen muss. Er haftet für ev. Upgradekosten mehr aber auch nicht. Dir ist ja bisher kein Schaden entstanden zum Glück.

LG

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das Hotel hat ja auf

Antwort von Ellert am 31.12.2017, 9:53 Uhr

nur eben eine inkludierte Leistung kann nicht geboten werden
das ist wie wenn jemand halt schriebe Hotel mit Eintritt Freizeitpark oder mit Eintritt Schwimmbad und das Schwimmbad ja just zu der Zeit geschlossen.
Wir wären da eh nur 2 Stunden in den 2 Tagen gewesen, es ist zu verschmerzen, ich habs auch schon gemeldet, Beschreibung ist nun so nichtmehr drin
das inkludierte war halt das Zünglein an der Waage


dagmar

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