Geschrieben von Zwerg1511 am 06.03.2016, 20:13 Uhr |
Nochmal was
Derjenige dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburts- oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Auch dies ist dem Standesbeamten gegenüber zu erklären oder später durch öffentlich beglaubigte Erklärung nachzuholen. Die Erklärung kann widerrufen werden, eine erneute Erklärung ist nicht möglich.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/eherecht/content_02_01.html#sthash.FKhlG2SH.dpuf
- nachträglich Namen ändern - Benita75 06.03.16, 15:56
- Schau mal - Zwerg1511 06.03.16, 19:20
- Re: Schau mal - Benita75 06.03.16, 19:45
- Re: Schau mal - Zwerg1511 06.03.16, 20:07
- Nochmal was - Zwerg1511 06.03.16, 20:13
- Re: nachträglich Namen ändern - Benita75 06.03.16, 20:40
- Schau mal - Zwerg1511 06.03.16, 19:20