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Geschrieben von Dreierbande am 16.06.2012, 11:00 Uhr

Kein Alleinerz.Mehrbedarf (Alg2) mehr aufgrund neuer Partnerschaft (getr. Wohn.)

Bisher noch nichts schriftlich, aber netterweise wurde mir von der Arge beim letzten Termin angekündigt, daß der Alleinerziehendenmehrbedarf wegfällt bei mir und meinem LG (beide Betreuungseltern von Kind/ern) ab 1.7.
Wir wohnen nicht zusammen, aber ziemlich in der Nähe und sehen uns auch oft, jeder ist aber für sein Kind(er) zuständig.
Eine Nachbarin von mir hat bei der Arge wohl die Vermutung losgelassen, mein LG und sein Kind würden sich hauptsächlich bei mir aufhalten (was aber nicht den Tatsachen entspricht) und laut SB wäre das eben keine Alleinerziehung mehr, da wir uns gegenseitig in der Kindererziehung unterstützen würden - jeder ist, wie oben geschrieben, für sein Kind(er) zuständig und nichts anderes.
Wurde das bei noch jemandem hier von Seiten der Arge versucht, trotz getrennter Wohnungen und nicht ständigem Aufenthalt des einen beim andern?

 
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