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Geschrieben von fiammetta am 29.03.2013, 19:00 Uhr

@kätzchen

Hi,

letztlich steht da Aussage gegen Aussage, denn sie beruft sich ja auf Telefonate und wer da nun wen angerufen hat und um wieviel Uhr dürfte vor Gericht recht mühselig werden, man hat halt dann zurückgerufen. Ebenso dieses "Dort kommt man nicht zur Tür `rein" - im Zweifelsfalle beruft man sich auf die Redensart und hat das nur sinnbildlich gemeint. Die Sache mit dem blauen Auge hat sie halt nicht gesehen, aber angeblich am Telefon unter Tränen so mitgeteilt bekommen. Blablablabla. Ob sich da eines der inzwischen restlos überlasteten Gerichte findet, das so einen Fall tatsächlich verhandelt ist zu überdenken, denn die Lebenserfahrung zeigt obendrein, dass im Ernstfalle KEINER der Zeugen, die diese Verleumdungen gehört und an die AP weitergegeben haben vor Gericht erscheinen und aussagen will. Da wird sich dann gewunden, was das Zeug hält, damit man ja nicht irgendwo zwischen die Stühle gerät. Umgekehrt fordert man aber auch immer Unterstützung ein - muahah... Auf selbige würde ich mich also auch nicht wirklich verlassen.

Was hilft, ist eine ganz klar und eindeutig verfasste Ankündigung durch einen schriftlich guten (!) RA, der hierin unmissverständlich darlegt, dass aufgrund bestimmter Verleumdungen ein Straftatbestand nach §xy vorliegt, der Gesetzgeber folgende Strafen dafür vorsieht und man auch nicht davor zurückschrecken wird, das gerichtlich klären zu lassen. Genau nach diesem Schema bin ich zweimal gegen zwei unterschiedliche Personen vorgegangen - sehr erfolgreich, denn die Sprache verstehen Menschen, die sonst nichts verstehen wollen. Der Ernstfall kostet nämlich Geld und das ist ihnen der "Spaß" dann doch nicht wert. Ich habe aber auch schon denjenigen, die mir Unwahrheiten über mich zugetragen haben auf selbige Paragraphen hingewiesen (wohlwissend, dass die dann nichts Besseres zu tun haben als wieder zum Verursacher zurückzurennen und regelrecht sabbernd zu berichten...) und dass ich das mit Freuden vor Gericht brächte. Hat auch gewirkt und zwar ohne Anwaltskosten...

Und immer schön mitdokumentieren, sich nie rechtfertigen und schön die Ruhe bewahren.

LG

Fiammetta

 
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