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Geschrieben von kravallie am 25.02.2016, 11:36 Uhr

@daffy

natürlich muß um eine 12jährige nicht ständig rumgesprungen werden und die mutter könnte sowohl arbeiten, als auch bei nichtdeckelung des nötigen unterhalts alg2 beantragen.
deutlich angenehmer scheint es aber doch NICHT arbeiten zu müssen und den ernährer einfach auszutauschen, wie möhrchen schon schrieb.
klar kann der vater weniger arbeiten und das abr beantragen, bzw auch er könnte seine arbeitszeiten um das kind stricken, alles in absprache mit kinde und mutter, die u.u. auch noch bei der kinderbetreuung, zb in den ferien, behilflich sein könnte.

man stelle sich aber weiter vor, die verliebte frau zöge zum neuen beschäler, kind bliebe beim vater, dann würde die mutter unterhaltspflichtig werden und unterläge der erhöhten erwerbsobliegenheit. hilfe, wieder arbeiten müssen!
um gods wuin!

 
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