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Geschrieben von +emfut+ am 16.07.2009, 14:20 Uhr

Strafen

Ich vermute, daß es da eine fließende Grenze gibt.

Grundsätzlich ist es ja so, daß ich als Mutter meinen Kindern gegenüber ein Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Ich darf also bestimmen, wo das Kind sich aufzuhalten hat - und darf dem Kind insofern z.B. verbieten, ohne Begleitung in den Biergarten zu gehen oder alleine in den Flieger nach Timbuktu zu steigen.

Ich würde mal vermuten, daß es rein rechtlich völlig in Ordnung ist, wenn ich zu meinem Kind sage: "Solange Du die Hausaufgaben nicht gemacht hast, bleibst Du zu Hause und gehst nicht auf den Spielplatz!" Es ist sicher nicht mehr in Ordnung, wenn ich mein Kind in den Keller sperre und wochenlang nicht auf den Spielplatz lasse. Und irgendwo dazwischen liegt eine große Grauzone, die wahrscheinlich jeder Richter in jedem Einzelfall so oder so entscheiden würde.

Gruß,
Elisabeth.

 
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