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Geschrieben von Alexa1978 am 08.01.2019, 15:33 Uhr

Ehewohnung / Mietvertrag

Drum prüfe wer sich ewig bindet ...

Mit der Eheschließung hat man eben gewisse Rechte und Pflichten und dazu gehört auch das gemeinsame Nutzungsrecht der Ehewohnung bis zur Scheidung / Zusprechung des Nutzungsrechtes durch ein Familiengericht (z.B. bei Härtefällen). Bis dahin kann es trotz augenscheinlich klarer Eigentumsverhältnissen aber ein langer und mühsamer Weg werden.

 
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