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Geschrieben von miemie am 06.02.2015, 12:59 Uhr

@pene.lope

Hallo pene.lope,

dass ein 3jähriges Kind alleine in der Wohnung die Nacht verbringt, ist in jedem Fall eine Kindeswohlgefärdung!!!! Kontaktiere noch mal das Jugendamt und melde, dass sich an der Situation nichts verändert hat. Du hörst den Jungen nachts sogar nach dem Vater rufen und keiner kommt? Das finde ich furchtbar und macht mich gerade echt betroffen.

 
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