von Maria85 am 28.02.2013, 15:51 Uhr |
Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?
Katzen zählen zu den Kleintieren und dürfen IMMER gehalten werden. Die Frage ist nur die Anzahl. Das weiß ich auch nicht genau, wie viele man haben darf. Ich denke aber, es geht um ein normales Maß, also 2 Katzen sind wahrscheinlich noch drin.
Bei Hundehaltung stimmt das. Da geht es nach Mietvertrag, ob erlaubt oder nur mit Nachfrage.
Das, was der Vermieter verlangt, ist nicht zulässig. Allerdings, kommt es zu einer Lärm- oder Geruchsbelästigung durch die Tiere, gibt es wiederum Probleme, aber eigentlich sollte da erst einmal eine Art Abmahnung erfolgen und keine Abschaffung der Tiere. Das ist zu übertrieben. Aber am besten beim Anwalt informieren.
- Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - KSLJ+2010 26.02.13, 22:55
- Re: Kommt drauf an... - Hexhex 27.02.13, 9:47
- Re: Kommt drauf an... - KSLJ+2010 27.02.13, 20:20
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - Maria85 28.02.13, 15:51
- Re: Kommt drauf an... - Hexhex 27.02.13, 9:47
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