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Geschrieben von Karina79 am 04.08.2012, 7:27 Uhr

Elternzeit und 400€-Job kündigen

Ich bin alleinerziehende Mutter einer 19 Monate alten Tochter, derzeit befinde ich mich noch bis Ende 2013 in Elternzeit. Seit November 2011 habe ich einen 400€-Job, bekomme aber noch Hartz4. Bis jetzt ging das auch mit der Betreuung meiner Tochter sehr gut, das hat immer meine Mutter übernommen.
Nun aber ist auch sie gesundheitlich angeschlagen und schafft die Betreuung von meiner Tochter nicht mehr, da mein Vater auch pflegebedürfigt ist, leidet an einem Schlaganfall und braucht auch Hilfe. Meine Mutter ist nervlich sehr angeschlagen, ebenso hat sie Probleme mit der Bandscheibe. Habe auch zur Zeit keinen Kita Platz erst wenn meine Tochter 3 Jahre alt ist, darum würde ich gerne den 400€-Job kündigen und meine Mutter zu Hause unterstützen.

Brauche Ratschläge wie ich dieses Problem lösen könnte, ohne das mir Geld von der Arge gesperrt wird.

 
1 Antwort:

Re: Elternzeit und 400€-Job kündigen

Antwort von Tine1 am 04.08.2012, 11:39 Uhr

Hallo Karina,
dein Problem ist mit dem § 10 im SGB II geregelt. Hier geht es um die Zumutbarkeit von von Arbeit:
"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass [...]
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird [...]

Das bedeutet, dass du bis zum dritten Geburtstag deines Kindes nicht arbeiten gehen musst. Mit einem § 10 Eintrag im Lebenslauf wirst du von der Vermittlung freigestellt und bist somit in Elternzeit. Um das Ganze im Guten zu regeln, solltest du deiner Ansprechpartnerin vor deiner Kündigung beim Arbeitgeber deine Situation mitteilen. Ist sie damit nicht einverstanden, beschwere dich ggf. beim Teamleiter. Solltest du dennoch sanktioniert werden, leg Widerspruch ein (innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides!!!!!!!).

Vermutlich weißt du das schon und erhälst ihn auch schon, aber falls nicht nur als Hinweis: Dir steht als Alleinerziehende auch ein Zuschlag für Alleinerziehende in Höhe von 36% der Regelleistung zu.

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