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Geschrieben von Susanne.75 am 15.09.2014, 18:41 Uhr

Bitte, Hilfe!

Eine Voraussetzung der Deutschen Botschaft? Das kann so nicht stimmen. Nach deutschem Gesetz ist Leihmutterschaft verboten. Daher kann es da auch keine Bestimmungen zu geben. Auch nicht, wenn es eine deutsche Vertretung in einem Land ist, in dem das erlaubt ist.

Ich habe neulich erst von einem Elternpaar gelesen, die Jahre (!) darauf warten mußten, daß ihre Zwillinge, die von einer Leihmutter in Indien ausgetragen wurden, nach Deutschland einreisen durften. So hat dann der Mann die gut 2 Jahre dort mit den Kindern verbracht und die Frau in Deutschland für den gemeinsamen Unterhalt gearbeitet.
Alles nur, weil nach deutschem Recht einzig die austragende Frau die Mutter ist.

 
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