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Geschrieben von celmin am 05.06.2011, 13:32 Uhr

@celmin

Hier geht es eben nicht um das RECHT der Eltern die eigenen Kids zu kuscheln, sondern um das VORrecht. Für mich sind das zwei Paar Schuhe. Wenn ich das Vorrecht habe, dann habe ich natürlich nicht das Recht meine Kids zu bekuscheln wenn ich das möchte, aber ich habe schon quasi das Vorrecht vor fremden Leuten. Das natürlich immer nur unter der Voraussetzung, dass die Kids das auch wollen. (Wenn ich Zeit habe, kann ich penetrant sein...)

Hier geht es darum, ob die Erzieherinnen überhaupt das Recht haben, die Kinder in ihrer Gruppe am nackten Bauch zu pusten oder zu küssen. Enges Verhältnis hin oder her, ich möchte das nicht.
Wie siehst Du das?

Man kann geschriebene Worte immer kritisch sehen, wenn man das will....

 
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