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Geschrieben von mama von Joshua am 12.10.2010, 15:37 Uhr

Wie ist das bei euch im Kindergarten ?

Mein Großer (5) ist ein gefahrenliebendes Kind, nichts ist zu hoch, zu weit, zu schnell.

Nun hat er seit ein paar Tagen entdeckt, daß man im Kindergarten ganz prima auf den alten Apfelbaum klettern und dann von oben runterspringen kann. Und die kleine Schwester (4) machts nach.

Da ich jemanden persönlich kenne der seit einem Sturz von einem Baum gelähmt ist und seitdem einen Rollstuhl braucht, bin ich natürlich da extrem vorsichtig und finde es gar nicht gut, daß es scheinbar egal ist.

Heute hiess es "Ach, da ist noch nie was passiert" .

Wie ist das in euren Kindergärten geregelt ?
Oder kennt jemand eine Seite, auf der man nachlesen kann, wieviele Unfälle durch Stürze von Bäumen gemeldet worden sind, damit ich das den Damen mal unter die Nase halten kann ?

 
5 Antworten:

Erledigt, hab die Info gefunden bei der Unfallkasse

Antwort von mama von Joshua am 12.10.2010, 16:46 Uhr

.

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Re: UND?

Antwort von merlinundmax am 12.10.2010, 16:56 Uhr

Was hast Du herausgefunden?
Berichte doch mal, würde mich nämlich auch interessieren.

Danke;
TINA

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Re: UND?

Antwort von mama von Joshua am 12.10.2010, 20:31 Uhr

Grundsätzlich bestehen aus Sicht der gesetzlichen Unfall-versicherung keine Bedenken, Bäume als Klettergelegen- heit zu nutzen. Bei der Bewertung, ob ein Baum zum Klettern geeignet oder ungeeignet ist, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

* Kletterbäume sind wie Spielplatzgeräte zu bewerten und müssen somit die sicherheitstechnischen Anforderungen (z. B. den Schutz vor möglichen Fangstellen) erfüllen.
* Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Kletterhöhe den geeigneten Fallschutz aufweisen
und sowohl eben als auch hindernisfrei sein.
* Die Kletterhöhe ist zu begrenzen, sodass die freie Fallhöhe von maximal drei Metern nicht überschritten wird. Aufgrund bestimmter entwicklungsbiologischer Parameter, wie der geringen Knochen- festigkeit Heranwachsender, sollte die maximale Fallhöhe möglichst niedriger als das genannte Maß sein.
Durch eine farbliche Markierung am Stamm bzw. Ast sollte die maximale Kletterhöhe gekennzeichnet sein.
* Der Baum darf in Aufenthaltsbereichen der Kinder keine spitzen Triebe aufweisen.


Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

* Der ausgewählte Kletterbaum muss ausreichend fest und standsicher sein. Bei Pilzbefall und eingefallener Rinde ist die Holzfestigkeit des Baumes mithilfe von Holzprüfgeräten zu überprüfen.
* Kletterbäume unterliegen wie Spielplatzgeräte bestimmten Prüf- und Wartungsintervallen.
* Beim Klettern an Bäumen bedarf es einer besonderen Aufsicht durch das Personal der Einrichtung.
* Die maximale Anzahl der Baumbesteiger ist festzulegen, um Unfälle durch Überschneidung von Kletterräumen zu vermeiden.


Kletterbäume sind für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.

Weiteres kann man da nachlesen:
http://www.rguvv.sichere-kita.info/naturnah/bewegungsraume/02_kle/01.htm

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Re: Wie ist das bei euch im Kindergarten ?

Antwort von Laneybucks07 am 12.10.2010, 21:27 Uhr

Wir mussten einen Fragebogen ausfüllen, auf dem unter anderem die Frage stand, ob unser Kind ( als Vorschulkind) auf Bäume klettern darf oder nicht).
Heißt dann wohl, wenn was passiert ist man selber Schuld, oder?

Lg

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Re: Wie ist das bei euch im Kindergarten ?

Antwort von saarbaby am 13.10.2010, 7:19 Uhr

wie, "nur" von Bäumen springen? wie unspektakulär...

Bei uns durften sie zeitweise( bis zum protest der eltern) mit dem Bobbycar und Fahrrad die Rutschbahn runterfahren.......Und der erlaubende Erzieher fand das sooo toll wie sich die kids dabei freuten....


nee, also von Bäumen springen das wollte ich auch nicht so unbedingt, muss ja nicht gleich das schlimmste passieren, aber ein Armbruch muss ja auch nicht unbedingt sein....
Und was unterschreiben wo ich es erlaube/nicht erlaube würde ich auch nicht!


lg katja

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