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Geschrieben von lali77 am 14.10.2010, 19:00 Uhr

Wenn die Berufspraktikantin gut ist, reichen die 2!

Laut Gesetz kann 1 Erzieherin 13 + 3 Kinder betreuen. Je nach Örtlichkeit und Kinder wird das entschieden.

Wir hatten mal eine Berufspraktikantin, die ganz toll war, eigentlich wie eine Erzieherin. Und dann reichen 2.

Wie das allerdings mit Kinder, die behindert sind, geregelt wird, weiß ich nicht.

Wieso fragst Du, gibt es Probleme?

 
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