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Geschrieben von Nase am 13.07.2010, 21:06 Uhr

Reicht eine Kinderpflegerin bei 23 Kindern?

An sich kommt das ja auf die Stelle an, die die Kinderpflegerin besetzt. Bei uns muß sie die Gruppe alleine vertreten können. NICHT LEITEN; sondern ihre nächste Vorgesetzte vertreten.
Die Gruppe leitet ja trotzdem die Gruppenleitung, die aber dann eben in Urlaub oder Kur ist.
Sie darf nur keine Gruppenleitungsstelle einnehmen.
Ist sie aber zum Beispiel als dritte Kraft in der Gruppe angestellt, dann ist es ja schon nochmal was anderes.
Aber als zweite Kraft in der Gruppe, kann man es ja gar nicht anders regeln. Sie ist eine gelernte Kraft mit Ausbildung, keine Zusatzfachkraft, keine ungelernte Kraft.
Bei uns wissen die Eltern zum Beispiel nicht unbedingt wer Kipfl oder Erzieherin ist, aus dem einfachen Grund, dass die Kinderpflegerinnen oft in Tätigkeit einer Erzieherin arbeiten, also die Aufgaben einer Erzieherin komplett übernehmen, und das auch nicht auffällt, qualifiziert sind sie, so wie wir auch.
Wir bei uns können übrigens keine Springkraft beantragen, werden Kolleginnen krank, müssen wir die Zeiten abdecken, es gibt bei uns leider keine springkräfte mehr.
da kommt es dann eben vor, dass eine Gruppe mit einer Kraft besetzt ist..
Im Normalfall läuft das gut, und man ist ja nicht alleine im Haus, es gibt Nachbargruppen, die dann aushelfen, Pausen abdecken, notfalls wickeln und so weiter..
Sollte es allerdings Schwierigkeiten geben, ist natürlich ein klärendes Gespräch mit der Leitung erforderlich.

 
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