Geschrieben von RikiE am 24.08.2012, 22:31 Uhr |
Kita-Beitrag
Hallo,
kann mir jemand helfen?
Ich hab im Jahr 2011 bis August auf 400 € Basis gearbeitet und ab September in Teilzeit. Mein Kind ist im September '11 in die Kita gekommen und als ich im Juli 2011 unser Einkommen zur Berechnung des Beitrages offen legen mußte, sagte man mir, dass der 400 € Job mit zählt.
So, jetzt kam ein Schreiben von der Stadt in dem Stand, dass ich die Steuererklärung von 2011 einreichen möchte, damit der Beitrag für das jetzige neue Kitajahr berechnet werden kann.
Meine Frage lautet: den 400 € Job muß man doch bei der Steuererklärung gar nicht angeben. Somit hätte ich doch für das Jahr 2011 viel weniger verdient, als ich damals angegeben habe oder nicht???
Versteh das gerade nicht.
Re: Kita-Beitrag
Antwort von biggi71 am 24.08.2012, 22:38 Uhr
alles was noch zusätzlich verdient wurde muss zusätzlich angegeben werden.
Re: Kita-Beitrag
Antwort von Ronja3 am 25.08.2012, 8:01 Uhr
Es wird alles mit angerechnet bis auf das Kindergeld. Abgezogen werden nur Werbungskosten (Steuerbescheid) und ab dem 3. Kind ein Kinderfreibetrag. Einnahmen aus Minijobs und z. B. Mieteinnahmen werden draufgerechnet. So ist es zumindest bei uns (NRW).
Gruß
Nein
Antwort von bummi-mama am 27.08.2012, 22:37 Uhr
Bei uns zählt der Minijob NICHT mit dazu! Nur Steuerpflichtiges Einkommen! Hier = Brandenburg, aber wie bei Euch, das weiß ich nicht!
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