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Geschrieben von Therme am 18.11.2012, 21:33 Uhr

Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Hallo
mein Sohn (3) geht seit sept. in den Kindergarten...
der Vater und ich haben das geteilte Sorgerecht!
Nun möchte er in seinem Urlaub den Kleinen für 1 Woche haben.
Kann er von mir verlangen das ich ihn dann 1 Woche aus dem Kindergarten rauslasse?
Bekomme die Kindergartengebühren vom Jugendamt bezahlt!
Danke schonmal für Eure Antworten

 
6 Antworten:

Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von angi159 am 18.11.2012, 21:39 Uhr

Wieso nicht? Kindergartenkinder haben sowieso Anspruch auf Urlaub. Du musst ihn aber dann abmelden, damit das Jugendamt die Tage nicht bezahlt. Oder welche Bedenken hast du?
Lg

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Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von Nase am 18.11.2012, 21:43 Uhr

Du kannst Doch Dein Kind jederzeit entschuldigen. Und das ist doch eine Begründung. Ich versteh ehrlich gesagt das Problem im Moment nicht so ganz.

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Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von Clivi8 am 18.11.2012, 22:56 Uhr

Hallo,
was ist so schlimm daran, wenn der Kindesvater sein Kind für 1 Woche Urlaub zu sich nimmt? Ich seh da gar kein Problem...

Hier zahlt man den Kiga-Platz nicht nach Tagen, sondern pro Monat... ich glaube kaum, dass du, selbst wenn das Kind 1 Woche Urlaub macht, Geld zurück bekommst, weil es nicht anwesend war... man macht sicherlich nichts falsch, wenn man da JA über den einwöchigen Urlaub informiert, nicht mehr und nicht weniger.

Sei doch froh, dass der Kindesvater so viel Interesse an seinem Kind hat und zeigt.

LG

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Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von Snaffers am 18.11.2012, 23:02 Uhr

keine Ahnung ob er es verlangen kann - kommt drauf an, ob ihr feste umgangsregeln habt und wie die aussehen.
Für den Kleinen ist es aber - wenn nicht die Eingewöhnung grade läuft oder kurz rum ist - ne tolle Sache. Die würde ich meinem Kind nur bei schwerwiegenden Gründen vorenthalten wollen

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Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von shinead am 19.11.2012, 9:44 Uhr

Der KV hat über sein Umgangsrecht ein Anrecht auf Urlaub mit dem Kind. Damit ergibt sich, dass das Kind an diesen Tagen nicht in den KiGa gehen kann.

KiGa ist nicht Schule. Das Kind darf jederzeit fehlen (ganz egal, wer den Platz bezahlt).

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Re: Kindergartenzeit/Umgang mit Kindsvater

Antwort von Suki am 20.11.2012, 13:14 Uhr

wo ist das problem? einem kindergartenkind stehen urlaubstage zu - egal, wer den platz zahlt.

suki

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