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Geschrieben von Itzy am 14.01.2013, 16:31 Uhr

Kibiz

Das ist §23 aus dem KiBiz, lg Christine


Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist
in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend
von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule
aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen
oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15. November
folgenden Monat für maximal zwölf Monate beitragsfrei

 
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