Geschrieben von Jeckyll am 24.01.2017, 3:11 Uhr |
Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?
In BW kann die Kita bei ausreichendem Personal auf bis zu 20% uberbelegen. Das muss vorher beim Landesjugendamt beantragt und genehmigt werden.
Die wenigsten Kitas tun das allerdings, da es dafür meist nicht mehr Personal gibt (viele liegen ja über dem Mindestpersonalschlüssel) und es somit Mehrarbeit für die Erzieherinnen bedeutet.
Und selbst diese 20% reichen mancherorts nicht aus um den Bedarf zu decken.
Jeckyll
- Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - stuffstuff 23.01.17, 20:10
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - sternenfee75 23.01.17, 21:09
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Dreamie0609 23.01.17, 21:30
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Jeckyll 24.01.17, 3:11
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 6:52
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - stuffstuff 24.01.17, 7:31
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - lilke 24.01.17, 7:31
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Itzy 24.01.17, 12:19
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Winterkind09 24.01.17, 9:47
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 11:21
- Wo kann ich denn anfragen? - stuffstuff 24.01.17, 13:27
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 11:21
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - sternenfee75 23.01.17, 21:09
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