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Geschrieben von Jeckyll am 24.01.2017, 3:11 Uhr

Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

In BW kann die Kita bei ausreichendem Personal auf bis zu 20% uberbelegen. Das muss vorher beim Landesjugendamt beantragt und genehmigt werden.
Die wenigsten Kitas tun das allerdings, da es dafür meist nicht mehr Personal gibt (viele liegen ja über dem Mindestpersonalschlüssel) und es somit Mehrarbeit für die Erzieherinnen bedeutet.
Und selbst diese 20% reichen mancherorts nicht aus um den Bedarf zu decken.

Jeckyll

 
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