Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von -Shaylee- am 19.11.2012, 11:35 Uhr

KIndergartengbühren

Hallo,

mich würde mal eure meinung interessieren.
bei uns dauert die eingewöhnung im kindergarten nun schon zwei monate.
gebucht haben wir den Kindergarten mit einer betreuungszeit bis 16:00.
mein kind geht aber bisher immer nur bis 12:00. die eingewöhnung ist unerwartet recht aufwändig, ich bin bisher immer mit dabei.

meine überlegung ist nun aber folgende: ich zahle ja von anfang an den vollen betrag für die betreuung bis 16:00, owohl wir ja nur ohne ausnahme bis 12:00 da sind. es sit auch nicht so das man sagen könnte: gut, aber das kind belegt ja trotzdem den ganztagesplatz, da dieser im prinzip jedem kind in der einrichtung zur verfügung steht und wenn man bisher zb immer betreuung bis 12:00 hatte, man einfach aufstocken kann auf 14:00 oder 16:00.

ist es jetzt gerechtfertigt, wenn ich frage ob man mir die kosten zurückerstattet? hätte ich am anfang nur betreuung bis zwöf gebucht und würde zb ab dezember aufstocken, waäre das ja auch kein problem gewesen. es hatte halt auch niemnd damit gerechnet dass die eingewöhnung sich derart hinziehen würde, aber im prinzip sind das bis jetzt ca 130 euro die ja gar nicht in anspruch genommen wurden, oder wie seht ihr das?

vielen dank für eure meinungen, lg

 
5 Antworten:

Re: KIndergartengbühren

Antwort von alsame am 19.11.2012, 12:07 Uhr

Ich glaube nicht das du da nachträglich was zurück fordern kannst. Schau mal in deinen Vertrag, aber meistens sind schon irgendwelche Klauseln drin die Rückerstattung ausschließen. Letztlich ist es nicht die Schuld vom Kiga das die Eingewöhnung so lange dauert. Sicherlich wäre es sinnvoller gewesen erstmal mit weniger Std. an zu fangen. Bei uns wäre eine nachträgliche Stundenerhöhung schwierig.

alsame

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: KIndergartengbühren

Antwort von miablume am 19.11.2012, 12:10 Uhr

Ich vermute mal dass du da kein Glück haben wirst, denn du hättest ja von anfang an sagen können, dass du erstmal nur bis 12 willst und nach der Eingewöhnung dann länger. Denn wie du sagst scheint das bei euch ja kein Problem zu sein. Aber etwas zurück zu bekommen was die einmal haben denke ich wird ein größeres Problem. Aber probieren kannst du es ja mal. LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: KIndergartengbühren

Antwort von franzi2008 am 19.11.2012, 14:01 Uhr

du kannst höchstens mal dort fragen aber ich denk auch nicht wenn ich es so gebucht habt.
dann hätte ich von anfang an erstmal nur bis 12 gemacht und dann nach der eingewöhnung verlängert denn dann braucht ihr das ja noch nicht wenn du zeit hast für dielange eingewöhnung oder?

bei uns ist es so das man immer den vollen preis zahlen muss,egal ob das kind 3 oder 6 stunden in den kiga geht...

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: KIndergartengbühren

Antwort von kati1976 am 19.11.2012, 14:07 Uhr

ich denke nicht, du hast ja sicher einen Vertrag und der gilt und es gilt was da drin steht, anzahl der stunden

hier gibt es z.b. 4 stunden platz, 6 stundenplatz oder ganztagsplatz und je nachdem welchen vertrag man hat sehen die stunden aus und die muss man dann zahlen

wenn man einen ganztagsplatz (10 Stunden) hat muss man den auch zahlen, egal wie lange das kind dort ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: KIndergartengbühren

Antwort von Tanja30 am 19.11.2012, 14:13 Uhr

Denke auch, was gebucht ist muss bezahlt werden. Außerdem stellt die Kita ja auch die Betreuung für dein Kind bis 16 Uhr zur Verfügung. Wenn z. B. 20 Kinder bis 16 Uhr buchen, dann aber 10 schon um 12 gehen, ist die zusätzliche Erzieherin hierfür ja trotzdem da, FALLS die Kinder bis 16 Uhr bleiben würden. Du könntest dir aber überlegen, ob du zukünftig erstmal auf Vormittagsbetreuung wechselst. Das dürfte wohl eher möglich sein, als das Geld zurückzufordern.
Alles Gute für die weitere Eingewöhnung !!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.