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Geschrieben von Badefrosch am 29.10.2010, 22:46 Uhr

Integrationskindergarten oder HPZ (heilpädagogisches Zentrum)

Integrationskindergarten = 10 Regelkinder + 5 Integrationskinder werden betreut von einer Erzieherin, einer Kinderpflegerin und einer Heilpädagogin, die Logopädin und der Ergotherapeut kommen in den Kindergarten.

Die Kosten hierfür sind nicht anders wie für einen normalen Kindergarten, musst nur zeitig den Platz beantragen, die sind schon vor dem offiziellen Anmeldetag im März vergeben !!! Hier in Bayern muss man für so einen Platz den Bedarf durch ein ärztliches Gutachen + Frühförderstelle nachweisen. Außerdem muss man einen Antrag beim Bezirk Oberbayern stellen, dass die die Heilpädagogin, den Logopäden und den Ergotherapeuten bezahlen.

Ich hab grade sämtliche Anträge ausgefüllt und alle Unterlagen von der Frühförderstelle erhalten, den Termin für das ärztliche Gutachen macht mein Mann noch aus, wenn das auch da ist, reichen wir alles ein.


HPZ ist eine verschärfte Version, da sind meist nur 8 Kinder in einer Gruppe, zumindest bei uns. Das sind Kinder, die Behinderungen haben, z.B. Epilepsie, Autismus, Down-Syndrom usw. oder die von der Entwicklung mehr als ein Jahr hinterher sind. Der Sohn einer Bekannten ist jetzt 3,5 und auf dem Stand eines 1,5-jährigen, der geht jetzt in so eine Einrichtung. Es tut ihm richtig gut, er blüht endlich auf.

Die Antragsvoraussetzungen hierfür kenne ich nicht.

 
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