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Geschrieben von Jeckyll am 19.06.2015, 12:38 Uhr

Ich glaube nicht dass du ein durchsetzungsfähiges recht

Auf eine sanfte eingewöhnung hast. Ich denke das ist Teil des Konzepts der Einrichtung mit dem du dich bei unterschreiben des Vertrags einverstanden erklärst. Dir bleibt mMn nur das recht auf reguläre Kündigung. Wie dein Kündigungsrecht (fristen und dergleichen) aussieht muss im Vertrag drin stehen.

Aber warum hast du nicht vor unterschreiben des Vertrags gefragt wie die eingewöhnung vorgesehen ist?

Jeckyll

 
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