Geschrieben von mangu am 10.03.2010, 13:00 Uhr |
erst alleinerziehend jetzt doch nochmal versuchen
Hallo
wollte mal fragen, habe mich damals März 2008 in der Kita alleinerziehend angemeldet (war ich zu dem Zeitpunkt auch) nun haben sich der Kindsvater und ich für einen evtl. (sehr langsamen) neustart entschieden.
Kann ich jetzt dadurch meinen Kita platz verlieren?
Der kleine wurde erst im Jan. diesen Jahres eingegliedert und seit ein paar Tagen haben wir uns eben dazu entschieden es nochmal langsam miteinander zu probieren...
Danke für eure Hilfe
mangu
Re: erst alleinerziehend jetzt doch nochmal versuchen
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 10.03.2010, 13:38 Uhr
Genau kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten. Aber hat Dein Kind rein altersmäßig nicht inzwischen eh einen Anspruch auf den Kita-Platz? Und nur weil ihr es jetzt nochmal zusammen versucht, würde ich nicht gleich sagen, dass Du nicht mehr als alleinerziehend giltst. Du sagst doch selber, ihr wollt es langsam probieren.
V. G.
Re: erst alleinerziehend jetzt doch nochmal versuchen
Antwort von mangu am 10.03.2010, 13:47 Uhr
Ja, problem ist nur, dass man uns zusammen sieht und nun jetzt auch getuschelt wird....
Re: erst alleinerziehend jetzt doch nochmal versuchen
Antwort von Wesly am 10.03.2010, 14:30 Uhr
wo wohnst du ????? Man kann euch doch sehen das heißt doch noch nix das ihr zusammen seit und ich denke mal das es mit den platz nix zu tun hat warum auch jedes kind hat ein anspruch auf einen platz .....
Re: erst alleinerziehend jetzt doch nochmal versuchen
Antwort von Pebbie am 10.03.2010, 15:43 Uhr
Hallo !
Deinen Platz wirst Du nicht verlieren können, aber sofern Ihr zusammen wohnt wird der Beitrag angepasst, wenn ihr noch verheiratet seid oder wieder heiratet.
LG Ute
Nee Pebbie, das ist regional unterschiedlich!
Antwort von lali77 am 11.03.2010, 10:44 Uhr
Hallo,
also bei uns in der Region zahlen ALLE Kita-Kinder denselben Beitrag. Egal ob die Eltern ein Paar sind, oder ob ein Elternteil alleinerziehend ist oder einen Freund/in hat oder ob sie bemittelt sind oder vom ALG II leben.
Bei uns würde das unerheblich sein für den Kigaplatz, ob Du mit Deinem Ex nun wieder zusammen lebst. Normalerweise hättest Du das im Gespräch mit dem Träger auch so erfahren müssen damals, als Du den Antrag gestellt hast.
LG Jenny
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