Geschrieben von Melli477 am 20.04.2015, 19:24 Uhr |
Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Hallo, die Erzieherin meiner Tochter hat einen neuen sehr netten Kollegen bekommen. Nun ist es so das die Gruppe ab und zu geteilt wird und die Erzieherin der Gruppe mit einigen Kinder den Gruppenraum verlässt um etwas mit den größeren bzw. jüngeren Kindern zu machen. Der Kollege ist allerdings kein Erzieher sondern SPA. Ist es denn rechtlich erlaubt das er einen Teil der Gruppe allein betreut ? Wer trägt die Verantwortung wenn einem der Kinder in der Obhut der Zweitkraft etwas passiert?
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von hopsefrosch am 20.04.2015, 20:18 Uhr
Mit Praktikanten dürfen Kinder nicht allein gelassenb werden, aber mit anderen schon, denk ich. SPA, Kinderpflegerin etc. sind doch auch legitimiert, oder?
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von DecafLofat am 20.04.2015, 20:55 Uhr
haha...
bei uns hatte die jahrespraktikantin (in ausbildung zur erzieherin) die gruppenleitung übernommen als die erzieherin langzeitkrank ausfiel.
soviel zu: mit praktikanten dürfen kindernciht alleine gelassen werden...
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von Johanna3 am 20.04.2015, 21:06 Uhr
Ja, dass ist rechtlich in Ordnung. Die Verantwortung für die Teilgruppe trägt dann der sozialpädagogische Assistent.
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von aeule am 20.04.2015, 21:38 Uhr
Ja, geht manchmal auch nicht anders.
Bei uns im Kindergarten ist eine Erzieherin mal ein halbes Jahr ausgefallen. Ersatz lässt sich leider nicht immer so schnell finden.
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von Johanna3 am 20.04.2015, 21:59 Uhr
Egal ob anders der Gruppenbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann: Soviel ich weiß, ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von aeule am 20.04.2015, 22:12 Uhr
Zeitweise schon, 1 bis 2 Tage, aber nicht für längere Zeit.
Dachte ich zumindest, aber es ist auch schon lange her als ich die Ausbildung gemacht habe. ( Arbeite nicht in dem Beruf)
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von Karlchen am 20.04.2015, 22:34 Uhr
Hallo,
die Einrichtung trägt für den SPA die Verantwortung. Sie traut ihm zeitweise Alleinbetreuung der Gruppe zu.
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von aeule am 20.04.2015, 22:47 Uhr
Es ist bestimmt in den meisten Bundesländern unterschiedlich geregelt ob, bzw. wie lange und unter welchen Vorraussetzungen eine Kinderpflegerin die Erzieherin vertreten darf.
@Karlchen
Antwort von Johanna3 am 20.04.2015, 22:54 Uhr
Da es sich bei einer Einrichtung nicht um eine natürliche Person handelt, KANN ihm diese gar nichts zutrauen, geschweige denn Verantwortung für ihn übernehmen. Jedoch ist der SPA aufgrund seiner Ausbildung dazu befähigt, auch mal mit der (Teil)Gruppe allein zu bleiben.
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von IngeA am 21.04.2015, 13:48 Uhr
Doch, auch die Praktikantin darf die Kinder alleine betreuen. Nur trägt die Verantwortung dann die Kiga-Leitung/ die Erzieherin, die die Praktikantin betreut.
LG Inge
Re: Darf ein sozialpädagogischer Assistent allein arbeiten
Antwort von Birgit 2 am 24.04.2015, 21:10 Uhr
Hallo, bei uns- NRW - kann auch eine Kinderpflegerin mit 25 Kindern allein bleiben, wenn die anderen Erzieherinnen ausfallen. Bei Praktikanten kommt es darauf an, welchen AusBildungsgrad sie haben. Anerkennungspraktikanten dürfen alleine bleiben, alle anderen nicht...