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Geschrieben von CZUE am 10.01.2008, 18:26 Uhr

Buchungszeiten Kiga NRW

Huhu,

arbeite in NRW als Erzieherin und war am Montag Abend zur Infoveranstaltung wegen Kibiz.

Zu deiner Frage: NEIN, du darfst Stunden, die du von morgens "gut" hast, nicht für den Nachmittag nehemen!!! Bei dieser 25 St. Regelung darf das Kind an keiner Aktivität oder Festivität am Nachmittag teilnehmen!!!!!!!!!!! Kein St. Martin, kein NICHTS!!!!

ABER: ich rate dir: buche die 35 Std., denn zwischen den 25 und 35 Std ist preislich kaum ein Unterschied!! Soll die 35 Std. attraktiver machen, damit mehr Std gebucht werden!! Die 35 St. kosten genau das gleiche, wie vorher ein Regelkigaplatz (zB. von 7:30 bis 12:30 und zusätzlich nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr), die 25 Std kosten 90 % davon. Für Vielverdiener wirds übrigens teurer und es gibt noch 2 weitere "Gehaltsklassen".

Nochwas: die Öffnungszeiten müssen in den neuen Kigaverträgen, die bis Ende Feb. zurück zum Kiga müssen, drin stehen. Da ist also nichts zu machen mit Std. aufteilen, zB 3 volle Tage und 2 freie Tage oder vormittags bissel was und nachmittags paar Stündchen... Das geht nicht!!!

Wenn du noch fragen hast, kannste dich gern noch mal melden

lG


Claudia

 
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