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von Mutti69  am 19.08.2011, 11:13 Uhr

Bitte mal aufklären

Bis noch vor gar nicht langer Zeit war es (zumindest in Westdeutschland)eher üblich die Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten zu geben. Die unter Dreijährigen wurden eher von Tagesmüttern, Verwandten oder eben der daheim bleibenden Mutter betreut. Reine Kinderkrippen waren rar.

Seit einigen Jahren werden nun auch in Deutschland die Kindergärten angepasst und es werden Bedingungen geschaffen (Wickelplätze, geänderter Personal- und Betreuungsschlüssel), der eine Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren ermöglichen.

Finanzierung:
Für jedes Kind wird Kindergeld gezahlt (üblicherweise bis zum 18 Lebensjahr, folgend nur nach Antragstellung).
Nach Beendigung des Mutterschutzes kann ein Elternteil bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert, eine in Anspruchnahme darf keine Kündigung nach sich ziehen.
In dieser Zeit besteht Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem zuvor nachzuweisenden Gehältern vor Entbindung.

Sind das die Informationen, die dich interessiert haben?

LG

 
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