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Geschrieben von Johanna3 am 20.12.2017, 17:13 Uhr

48 h karenz

https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/praxis-wissen/kranke-kinder-in-der-kita/recht-ifsg-kita/

Der Krankheitsverdacht nach Erbrechen und / oder Durchfall genügt, um ein Kind vorübergehend vom Kita Besuch auszuschließen.

Was möchtest du denn mit dem Gespräch bezwecken?

 
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