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Geschrieben von dieElle am 06.10.2009, 20:53 Uhr

3.Erziehungsjahr

Hallo!

Ich bin noch nicht so weit, dass ich an ein 3. Jahr Elternzeit denken würde. Aber rechtlich kannst Du einen Zeitraum von 12 Monaten bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Deines Kindes aufheben. D.h. Du kannst auch im Jahr der Einschulung Elternzeit beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass Du das Deinem Arbeitgeber schon bei Beantragung der ersten Elternzeit (also nach der Geburt) schon mitgeteilt hast (ich hab´s z.B. direkt in meinen damaligen EZ-Antrag reingeschrieben) und Du mußt die Elterzeit 8 Wochen vorher beantragen.
Gelder erhälst Du keine in dieser Zeit.
Es sei denn, Du hast aus versch. Gründen ggf. einen Anspruch auf ALG2 (z.B. wenn Du alleinerziehend bist und nicht über weitere, ausreichende Einkommen verfügst).
Mehr weiß ich jetzt ad hoc zu dem Thema nicht! Wird für mich auch frühestens in drei Jahren interessant :-)

Gruß, dieElle

 
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