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Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 31.12.2014, 3:36 Uhr

1. ja, 2. der zugrundeliegende Betreuungsvertrag

1. ja, warum sollen sie das nicht dürfen?
2. Rechtsgrundlage ist unmittelbar der von der/den Erziehungsberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag und mittelbar die darin genannten (weiteren) Rechtsvorschriften und Berechnungsgrundlagen.

 
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