Geschrieben von Flitzepiepe2010 am 31.12.2014, 3:36 Uhr |
1. ja, 2. der zugrundeliegende Betreuungsvertrag
1. ja, warum sollen sie das nicht dürfen?
2. Rechtsgrundlage ist unmittelbar der von der/den Erziehungsberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag und mittelbar die darin genannten (weiteren) Rechtsvorschriften und Berechnungsgrundlagen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kiga Beitrage - Sternenmeer 30.12.14, 9:56
- Re: Kiga Beitrage - Susanne.75 30.12.14, 10:23
- Re: Kiga Beitrage - binesonnenschein 30.12.14, 12:54
- Re: Kiga Beitrage - Ev71 30.12.14, 14:46
- 1. ja, 2. der zugrundeliegende Betreuungsvertrag - Flitzepiepe2010 31.12.14, 3:36
- Re: Kiga Beitrage - lejaki 01.01.15, 22:54
Die letzten 10 Beiträge