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Geschrieben von INKED am 27.11.2023, 21:31 Uhr

Verweis - gerechtfertigt?

Guten Abend,

ich bin neu hier und benötige eure Hilfe.
Mein Kind hat die Tage einen Lehrkrafts(Verweis) erhalten und ich wüsste gerne eure Einschätzung dazu. Vielleicht gibt es sogar jemanden der sich rechtlich etwas auskennt.

Es gab einen Konflikt zwischen mehreren Kindern in der Klasse, wobei 1 Kind die anderen ständig beleidigte und sodann anfing zu schlagen. Sodann nahm er mein Sohn in den Schwitzkasten und schlug und tritt ihm in die Weichteile. Mein Sohn befreite sich aus dem Schwitzkasten und stieß das Kind von sich. Dieser stolperte und fiel unglücklich mit dem Kopf auf die Tischkante.
Die Lehrkraft war während des gesamten Konflikts bis hin zur Eskalation anwesend und schaute weg. Sie trug den Kindern sogar auf, sie mögen Ihren Streit vor der Tür austragen. Sie Lehrkraft fragte meinen Sohn ob er noch ganz sauber wäre. Die Schläge und Tritte in die Weichteile wurden abgetan mit der Kopf sei wichtiger. Es war die Lehrkraft und Mutter des verletzten Kindes anwesend. (Ich bin erst Stunden später informiert worden)
Sodann kam die Rektorin hinzu. Die Kinder durften nichts zum Sachverhalt vortragen und mein Sohn hat einen Verweis nach Art. 86 vor der Klasse erteilt bekommen. Begründung: mein Sohn stieß einen Mitschüler, so dass dieser mit dem Kopf auf der Tischkante aufschlug. Im Nachgespräch zeigte er sich nicht einsichtig.
Ich frage mich wann genau hätte der Zeitpunkt sein sollen, dass er Einsicht zeigt?!? Mit Lehrkraft, Mutter des anderen Kindes, Rektorin und vor der gesamten Klasse + wie mit ihm umgegangen und gesprochen wurde, einem Kind (8Jahre) hinzu gehandelt aus einer Notwehr weil ihm Gewalt angetan wurde und die Luft abgedrückt wurde?!?
Die Mutter des Mitschülers wollte meine Rufnummer, die Lehrkraft hatte ihr daraufhin empfohlen den Konflikt in der Klassen-WhatsApp Gruppe zu thematisieren.
Im Folgeunterricht bei einer anderen Lehrkraft musste mein Sohn mit ein paar Mitschülern aufgrund einer Situation lachen er wurde direkt damit konfrontiert ob er noch einen Verweis wolle.
Ist es üblich dass die Rektorin sich bei einem Lehrkraftsverweis einmischt?
Ist der Verweis gerechtfertigt?
Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht der Lehrkraft aus?
Mein Wunsch auf ein Gespräch bei der Schulleitung wird abgewimmelt.
Die Klassenleitung hat auch versucht mich abzubügeln es wäre keine Zeit für solche Gespräche und was ich mir davon verspreche der Verweis wäre auch ohne meine Unterschrift gültig.

Ich danke bereits im Voraus!

 
31 Antworten:

Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von SanBo am 28.11.2023, 7:52 Uhr

Meines Wissens nach wird der Verweis nach einem Gespräch mit dem betroffenen Kind und seinem Elternteil ausgesprochen. Die protokolliert Situation wurd dargelegt, Kind darf etwas dazu sagen. Protokoll wird von der Lehrkraft und Elternteil unterschrieben. So wie du es beschreibst, kenne ich es nicht.

Was ich aber am wenigsten verstehe, wie kann das in Anwesenheit einer Lehrkraft so eskalieren??? Bei 8jährigen??? Da kann/muss man doch dazwischen gehen! Bei 8Klässlern, die so groß sind, wie die Lehrerin wäre das nochmal anders...

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 28.11.2023, 8:15 Uhr

Danke für deine Antwort!
Richtig bei mir sind ganz viele Fragezeichen.
Tue mir ansich sehr schwer die gesamte Vorgehensweise zu verstehen

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Lillimax am 28.11.2023, 9:14 Uhr

Hallo,

das größte Problem bei so einem Ereignis ist, dass die Mutter immer nur das erfährt, was ihr das Kind selbst erzählt. Aber natürlich berichten Kinder niemals objektiv, sondern immer so, dass sie selbst möglichst gut dabei wegkommen. Das ist nicht böse gemeint vom Kind, es geschieht ganz automatisch. Ein Achtjähriger weiß auch schon sehr genau, was er der Mama erzählen muss, damit sie sofort empört auf seiner Seite ist. Da wird alles ein bisschen dramatisiert.

Garantiert stimmt es nicht, dass die Lehrerin „weggeschaut“ hat. Wie es tatsächlich zu dem Streit kam (es hat ja immer der „andere angefangen“) und was konkret wirklich passiert ist, erfährst du nicht, wenn du deine Infos nur über dein Kind beziehst. Das ist normal. Die Lehrerin hat vielleicht zu spät gesehen, was los ist, aber weggesehen hat sie nicht, das ist Quatsch. Ich habe noch niemals eine Kollegin erlebt, die bei irgendetwas wegsehen würde. Wieso auch?

Alle Mütter, deren Kind in so einer Situation einen Verweis bekommt, sind ja der Meinung, das sei zu Unrecht passiert und andere Kinder seien die Verursacher gewesen. Ich habe es noch nie anders erlebt. Das ist auch menschlich, natürlich möchte man sein Kind beschützen und sieht es lieber als Opfer als als Täter. Das ist Mutterliebe.

Man muss dazu aber auch sagen: Selbst wenn ein anderes Kind fleißig mitbeteiligt war, ändert das ja gar nichts am Fehlverhalten des eigenen Kindes. Es geht nicht um andere Kinder, es geht um dein Kind. Es ist so ähnlich, wie wenn einen die Polizei anhält, weil man zu schnell gefahren ist und man dann quengelt: „Aber der da vorn ist noch viel schneller gefahren.“ Bei so etwas antwortet die Polizei nur: „Mag sein, aber SIE haben wir nunmal jetzt erwischt.“

Versteh mich nicht falsch, aber die Lehrerin war im Gegensatz zu dir anwesend und hat wirklich gesehen, was passiert ist. Und das Verhalten und auch die spätere Reaktion deines Sohns (Lachen) war eben nicht so toll. Das darf er ruhig gespiegelt bekommen. Es gibt ja oft auch eine Vorgeschichte. Vielleicht hat die Lehrerin schon fünfmal darüber hinweggesehen, dass er gestört oder sich aggressiv verhalten hat, und jetzt hat‘s halt einfach mal gereicht. Auch das ist meist so. Ein Verweis fällt in der Regel nicht vom Himmel.

Ist nicht böse gemeint, wirklich. Es sind einfach nur Erfahrungen. Ich würde mit deinem Sohn reden. Aber nicht darüber, was der andere Junge alles falsch gemacht hat. Sondern wie ER künftig solche Konflikte vermeiden kann und warum sein Verhalten verkehrt war. Nur so gibt‘s einen Lerneffekt. Es ist ja wurscht für dich, ob der andere Junge sich gut entwickelt. Wichtig ist allein, ob dein Sohn sich gut entwickelt, gell.

LG

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 28.11.2023, 10:30 Uhr

Hallo,

finde die Antwort tatsächlich etwas fragwürdig da hier Sachverhalte auftauchen die ich so nicht geschildert habe.

Meine Information sind auch nicht alleinig auf die Aussage meines Sohnes zurückzuführen. Vielmehr zähle ich auch nicht zu den Elternteilen die uneinsichtig für Konsequenzen des Kindes sind wenn diese gerechtfertigt sind. Das zählt zum Lernprozess wenn man Mist baut dafür auch gerade zu stehen.

In diesem Fall ist es aber tatsächlich anders!

Ich kann als Lehrkraft nicht ein Kind bestrafen welches aus Notwehr gehandelt hat ohne vorher den genauen Sachverhalt aufgeklärt zu haben! Geschweige wenn ich NICHT ALLES beobachtet habe. Und auch nicht wenn ein Konflikt besteht dazu gehören immer mindestens 2. Gleichberechtigung?
Meines Erachtens ist auch zu differenzieren, ob mutwillig und mit Vorsatz gehandelt wird!

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von allin am 28.11.2023, 11:25 Uhr

Wer hat denn nun den Vorfall geschildert? Was sagte die Lehrerin, auf deine Nschfrs, warum sie nicht früher eingeschritten ist? Wie hat atze denn Sachverhalt geschildert?

Der Rat, dass das im Klassenchat thematisiert werden soll, ist ja völlig daneben. Da kommt doch nichts Vernünftiges bei raus.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von suityourself am 28.11.2023, 12:12 Uhr

Ich stimme aus eigener Erfahrung zu, dass Kinder erst mal den Vorfall so erzählen, wie sie ihn empfunden haben - und dabei werden schon durchaus wichtige Dinge bzw Dinge, die dem Ganzen eine etwas andere Sichtweise geben, weggelassen.
Ich gehe jetzt mal davon aus, du beziehst dein Wissen von deinem Kind.Und sicher kennst du dein Kind gut genug, um einschätzen zu können, in wie weit es selbst doch nicht ganz unschuldig ist.

Aber wie gesagt: hast du mal genauer nachgefragt?
Mehrere Kinder beteiligt - darunter wohl auch dein Kind.
Warum hat Kind 1 alle anderen beleidigt?
Warum hat er sich dein Kind ausgesucht, um es zu attackieren?

Für mich hört sich das ehrlich gesagt nach typisch so an: es gibt Unstimmigkeiten.Mehrere schließen sich gegen ein Kind zusammen. Dieses wehrt sich verbal gegen die Gruppe - aber die Gruppe fühlt sich stark und berechtigt, ärgert weiter. Und ganz evt. war es sogar dein Kind, dass nochmal einen Spruch rausgehauen hat.
Und dann eskaliert es. Wobei BEIDE! sich dann nicht mit Ruhm bekleckert haben, aber einer eben den Tacken zu heftig reagiert. Zwischen sich befreien und kraftig wegschubsen ist eben auch ein Unterschied.

So könnte es eben auch gewesen sein und dein Kind erzählt aus seiner Sicht berechtigt, er wäre ja zuerst geschlagen worden. Dass er vorher mit der Gruppe den anderen Jungen provoziert hat, ist für ihn nicht relevant.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass eine Lehrerin sagt, der Kopf wäre wichtiger. Oder auffordert, den Streit draußen auszutragen.Eher hat sie vielleicht gesagt, dass gleich alle rausfliegen?
Ebenso glaube ich nicht, dass eine Lehrkraft dazu auffordert, über WA weiter zu diskutieren. Eher, da sie eine Eltern-Nr. gar nicht einfach rausgeben darf, hat sie gesagt, man könne dies ja in der WA-Gruppe erfragen/klären?

Glaub mir, ich bin ganz sicher keine Mutter, die Lehrer grundsätzlich auf einen Sockel stellt und für unfehlbar hält. Aber so, wie du bzw. auch dein Sohn das Ganze schildern,. würde diese Lehrerin so derartig wirklich alles falsch machen ...
Kann natürlich sein.
Aber ehrlich: frag nochmal in Ruhe nach, wie es überhaupt zu dem Streit gekommen ist bzw. warum 1 Kind sich gegen eine Gruppe! von mehreren Kindern so verhält. Das kenne ich nur, wenn man sich total in die Ecke gedrängt fühlt.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von M und Ms am 28.11.2023, 13:04 Uhr

Ich versuche es mal in Kurzform aus meiner Sicht als Lehrerin:

1) Du kannst im Schulgesetz deines Bundeslandes nachsehen, das unterscheidet sich vermutlich zwischen den BL.

2) In Berlin macht es einen Unterschied ob mündlicher oder schriftlicher Verweis, was das Prozedere angeht. Bei schriftlich muss eine Klassenkonferenz stattfinden, in der der Sachverhalt erörtert wird, da nimmt die Schulleitung teil.

3) Einen Verweis nach einer handfesten Konfrontation auszusprechen finde ich legitim, dann aber für beide Parteien, wenn sie sich gegenseitig angegangen sind.

4) Ansonsten klingt die Geschichte sehr konfus- warum war die Mutter eines Kindes da? Woher wusste die andere Lehrkraft in der Stunde danach von dem angedrohten Verweis?

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 28.11.2023, 14:41 Uhr

Ganz lieben Dank für Ihre Nachricht.

zu 1. leider kann dem Verweis nichts entnommen werden außer Verweis nach Art. 86. Er ist schriftlich erfolgt (im Nachgang) wurde jedoch von der Schulleitung bereits mündlich vor der Klasse verkündet
Es handelt sich wohl um einen Verweis durch die Lehrkraft bevor ein verschärfter Verweis durch die Schulleitung ausgestellt wird, wieviele es bis zum verschärfen Verweis benötigt ist unklar.

zu 4. die Mutter des gestürzten Mitschülers wurde wohl unmittelbar benachrichtigt (auch um Ihr Kind abzuholen) und nahm sodann an der Besprechung des Falls vor der Klasse teil.
Vermutlich hat das Gesamte im Lehrerzimmer die Runde gemacht, ist das Einzig schlüssige das ich mir erklären kann.

Bislang wurde eine gewünschte Aufklärung in einem Gespräch inkl der Schulleitung (die ja schließlich mit im Boot war) geblockt. Ich wurde versucht abzubügeln, was ich für eine „Welle“ schlage, was ich mir davon verspreche und dass der Verweis auch ohne meine Unterschrift Gültigkeit hätte.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von misses-cat am 28.11.2023, 14:47 Uhr

Wenn es so war wie du schreibst wenn de dich ans Schulamt /Bezirksregierung das ist die nächst höhere stelle

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von magistra am 28.11.2023, 21:29 Uhr

Die Versatzstücke klingen nach Bayern :).
Ein Gespräch nach einem Verweis kann dir nicht verweigert werden. Frage noch einmal höflich nach einem Termin, da du noch Fragen zum Ablauf hast (normalerweise sollte ein Verweis sogar einen Hinweis auf die Sprechstunde der Lehrkraft enthalten, das können wir aber wegklicken). Am besten wäre sogar ein Termin zu dritt mit Sohn.
Er soll dann nochmal im Beisein von euch beiden seine Version erzählen und die Lehrkraft ihre. Ich finde solche Gespräche immer sehr heilsam, egal, wie sie ausgehen.
Und, ja, es stimmt, dass der Verweis auch ohne deine Unterschrift gültig ist.
Lass dich nicht abwimmeln, aber nimm auch deinen Sohn in die Pflicht, in der Gegenwart der Lehrerin seine Version zu wiederholen.

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Du bist immer in der unterlegeren Position

Antwort von Caot am 29.11.2023, 7:42 Uhr

Denn dem Kind wird definitiv nicht geglaubt, der Kehrkraft dagegen schon. Selbst wenn die Lehrkraft nicht aufgepasst hat, wirst Du das nicht beweisen können.
Mit dem Hintergrund solltest Du auftreten und zwar, wenn Du deinem Sohn glaubst, dich hier auch positionieren. Geh zum Gespräch MIT deinem Sohn und der muss dort wiederholen was er Dir sagte.

Zumindest das wird deinem Sohn signalisieren, dass er auf Dich zählen kann. Das Du ihn ernst nimmst und seiner Schilderung Glauben schenkst.
Du wirst nichts am Verweis ändern können, aber eure private Bindung dadurch stärken.

Du kennst dein Kind. Wie er ist. Und dann könntest du, wenn die Schule Dir ein Gespräch verweigert, zur nächst höheren Stelle gehen. Das wird am Verweis deines Kindes nichts ändern, aber zumindest signalisiert es der Schule, dass Du nicht alles hin nimmst.

Ich selbst bin, aber in einer anderen Sache, bis zum Schulamt der Stadt. Intern finden da Gespräche statt und das hilft. Gab es schon einmal Beschwerden wird da geschaut. Spätestens also für nachfolgende Fälle hilft da ein „melden“. Mach das aber nur, wenn Du weißt, mein Kind erzählt die Wahrheit. Ob man also interveniert oder nicht, hängt von den individuellen Umständen ab.

Davon unabhängig solltest Du mit deinem Kind sprechen. Ich „schlage“ mich nicht, sondern verlasse die Situation und hole sofort Hilfe. Ich rufe nach Hilfe …… Volkshochschulen bieten hier Kurse an, wo man passendes Verhalten lernen kann.

Ist „schlagen“ in der Klasse ein Thema würde ich solche Kurse auch im Klassenverband anregen. „Faustlos“ …. Google hier mal. In unserer Grundschule gab es solche Kurse rein als Vorbeugung.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Shanalou am 29.11.2023, 8:50 Uhr

Ich würde auf jeden Fall auf ein Gespräch bestehen! Du könntest dich auch noch an die Elternvertreter wenden. Es waren ja mehrere Kinder irgendwie beteiligt und der Vorschlag, so etwas im Klassenchat zu besprechen, ist ja wohl völlig daneben. Das ist eigentlich der Job der Elternvertreter, das zu klären.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Betty02 am 29.11.2023, 10:15 Uhr

Ich würde definitiv auf ein Gespräch im Beisein deines Sohnes bestehen, um für dich Klarheit zu gewinnen. Frage nochmal freundlich aber bestimmt nach und gehe am Besten nicht alleine zum Gespräch, sondern nimm eine Person deines Vertrauens mit, denn die Lehrerin wird definitiv auch nicht alleine erscheinen. Solltest du erneut „abgebügelt“ werden wende dich schriftlich an die Schule und an das Schulamt und beziehe den Schulelternbeirat mit ein. Wenn man festgehalten wird dann darf und soll man sich auch wehren (Notwehr).

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Emmi67 am 29.11.2023, 11:11 Uhr

Na ja, so wie du es schilderst, waren bei dem Vorfall erstmal nur die Kinder und die Lehrerin anwesend, oder? War das, was du schilderst, wirklich die Darstellung der Lehrerin? Wenn nicht, würde mich interessieren, wie die Lehrerin die Sache gesehen hat. Ich vermute einfach mal, dass es für die Lehrerin nicht nach Notwehr aussah. Darüber muss man dann sprechen. Wenn die Lehrerin allerdings selbst die Situation genauso schildert, wie du oben, dann macht der Verweis wirklich keinen Sinn. Vielleicht meinte sie auch, dass dein Sohn sich unangemessen stark gewehrt hat?

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Betty02 am 29.11.2023, 13:51 Uhr

Hallo Lilimax,
auch wenn du Lehrerin bist und in einigen Punkten recht haben magst, finde ich ein paar Aussagen problematisch. Was bringt es bitte, nochmals als Mutter alleine mit dem Kind zu sprechen, bzw. Über sein Fehlverhalten, wenn eh davon ausgegangen wird dass es nur „seine Wahrheit“ erzählt. Hier schreibt die TN dass ihr das Gespräch seitens der Lehrkraft und der Schulleitung verwehrt wurde und wenn dem so ist, dann liegt hierin ein großes Problem. Kommunikation mit ALLEN Beteiligten ist das A und O, gerade bei Fällen dieser Art, eben um etwaige Missverständnisse zu klären, Lösungen zu finden und Sachverhalte reflektieren zu können und dies trägt dann auch einen großen Teil dazu bei um der Wahrheit näher zu kommen. Und man sollte sehr wohl von seinem Recht als Eltern Gebrauch machen um gegen einen Verweis vorzugehen wenn man danach immer noch der Meinung ist, dass dieser nicht gerechtfertigt ist.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 29.11.2023, 20:22 Uhr

Danke euch allen für die Tips!
Inzwischen wurde mir ein Gesprächstermin genannt allerdings mit Klassenleitung und Lehrkraft, mein Wunsch auf Gespräch mit der Schulleitung wird geblockt/ignoriert. Es wird auch außer mir niemand am Gespräch teilnehmen da dies seitens der Schule nicht gestattet wird.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 29.11.2023, 20:24 Uhr

Zunächst erstmal danke für die Infos und Ratschläge. Ist es denn üblich, dass bei einem Verweis durch die Lehrkraft die Schulleitung diesen vor der gesamten Klasse ausspricht / die Schulleitung daran überhaupt beteiligt ist?

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von magistra am 29.11.2023, 22:36 Uhr

Da - zumindest in Bayern - die Schulleitung den Verweis unterschreibt (neben der Lehrkraft), ist sie naturgemäß zu informieren. Dass sie selbst ihn ausspricht ist eher selten, dass es insgesamt vor der Klasse passiert, kann man so machen. Du wirst es nur erfahren, wenn du ein sachliches Gespräch mit der Schule suchst.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von magistra am 29.11.2023, 22:37 Uhr

Hä? Was heißt denn nicht gestattet? Wen wolltest du denn mitbringen? Einen Anwalt? Der Vater darf mitkommen, das Kind auch. Das kann niemand verbieten.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von luvi am 29.11.2023, 22:42 Uhr

Hallo,
Nimm den Vater zum Gespräch mit, wenn er Zeit hat. Mit welchem Recht könnte die Schule den Sorgeberechtigte Eltern ein gemeinsames Gespräch verwehren?
Es ist ein Ungleichgewicht, wenn 2 Lehrkräfte nur einem Elternteil gegenübersitzen, vor allem wenn die Eltern noch jemanden mitnehmen möchten.

LG luvi

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 30.11.2023, 7:30 Uhr

Guten Morgen,

ich hätte gerne jmd vom Elternbeirat oder den Mitarbeiter der Jugend-Sozial-Arbeit an der Schule mitgenommen, da in meinen Augen nichts für die Kinder getan wurde den Konflikt zu bearbeiten, dass hoffentlich künftig so etwas nicht mehr passiert. Beide werden seitens der Schulleitung abgelehnt.

Finde die Vorgehensweise allgemein sehr fragwürdig.
Eigtl sollte es im Interesse der Schule liegen Sachverhalte aufzuklären und mögliche pädagogische Maßnahmen für Konflikte zu entwickeln. Den Eindruck habe ich hier absolut nicht.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Astrid am 30.11.2023, 8:49 Uhr

Ich weiß, du hörst es vielleicht nicht gern: Aber ich denke, in den Augen der Lehrerin gab es vielleicht nichts „aufzuklären“, weil der Sachverhalt klar war. Sie war ja dabei, du nicht. Dass die Schule die von dir gewünschten Maßnahmen ablehnt, spricht auch dafür.

LG

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 30.11.2023, 9:04 Uhr

Guten Morgen,

der Verweis wurde nicht von der Schulleitung unterzeichnet daher bin ich über diese Vorgehensweise sehr verwundert.
Ich bin gespannt habe ja zunächst endlich (nach langem hartnäckig bleiben) einen Termin bei der Klassenleitung inkl. der Lehrkraft bekommen. Allerdings werden andere Beteiligte nicht zugelassen.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 30.11.2023, 9:22 Uhr

Da muss ich leider widersprechen.
Die Lehrkraft ist nicht zum 1. Mal aufgefallen dass sie leider recht schnell überfordert scheint und andere Eltern ihr in der Vergangenheit Tips geben mussten welche Maßnahmen man kindgerecht einsetzen kann.
Zu klären ist immer was allein im Interesse der besorgten und angagierten Eltern und der Kinder. Natürlich mag es da auch andere geben denen das völligst egal ist. Ich zähle hierzu nicht und finde es äußerst wichtig sogar dass ein Konflikt zwischen den Kindern aufgeklärt wird. Schade dass man da als Eltern agieren und auf die Idee kommen muss die Kinder bspw. in die Sozialarbeit zu schicken. Und siehe da wie der Mitschüler seine „Schuld“ erkennt und die Kinder sich aussprechen und Lösungswege für die Zukunft finden. Mit einem Verweis wurde hierzu ja nichts beigetragen. Als würden Kinder in dem Alter etwas daraus mitnehmen. Konflikte wird es immer geben das lässt sich in dem Alter auch nicht vollständig vermeiden.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von Maca am 30.11.2023, 10:53 Uhr

Eltern die meinen , den Lehrern ihren Job erklären zu müssen, werden mit Sicherheit eher abgewehrt als solche, die grundsätzlich erstmal auf die pädagogische Kompetenz vertrauen.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 30.11.2023, 11:45 Uhr

Stellt sich die Frage was der Sachverhalt mit pädagogisch oder pädagogischer Kompetenz noch zu tun hat?!?

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von kea2 am 30.11.2023, 12:09 Uhr

Ich sage mal so, hier an der Grundschule hing es bei solchen Konflikten davon ab, welche Lehrerinnen beteiligt waren.
Wenn man Glück hatte, wurde die Sache vernünftig gelöst, wenn man Pech hatte entschied die Lehrerin, welches Kind ihr unsympathischer war, und das war dann alleine Schuld.
Die Direktorin war überhaupt keine Hilfe. Die glaubte immer den Lehrerinnen.

Die Elternpflegschaften hielten sich fein raus.

Hier am Gymnasium werden immer beide Seite gehört. Hier habe ich in 4 Jahren noch keine unfaire Entscheidung erlebt.
Bei einer ähnlichen Situation mit unserem Sohn, wie bei Euch, bekamen beide Schüler einen Tadel.
(Unser Sohn ist anders, als andere Kinder und wird daher öfter zur Zielscheibe von sozial herausgeforderten Mitschülern.)

"Die Mutter des Mitschülers wollte meine Rufnummer, die Lehrkraft hatte ihr daraufhin empfohlen den Konflikt in der Klassen-WhatsApp Gruppe zu thematisieren."

Das kannst Du dem Schulamt melden, denn das ist garantiert nicht ok.

Du solltest Deinem Sohn empfehlen, zu versuchen, die Situation zu verlassen, bevor sie eskaliert, falls möglich.
Wenn er geärgert wird, soll er es melden und zwar jedes mal. Das ist die einzige Sprache, die Kinder verstehen, die Spaß daran haben, andere zu drangsalieren.

Ihr solltet genau im Auge behalten, wie Euer Sohn weiter von der Klassenlehrerin behandelt wird.
Wenn der jetzt automatisch an allem Schuld ist, muss man die Klasse oder die Schule wechseln, denn das bekommen auch die anderen Kinder schnell mit und nutzen es aus.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 30.11.2023, 14:38 Uhr

Danke

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von luvi am 30.11.2023, 21:40 Uhr

Hallo,
Ich denke, die Schule wird auf keinen Fall den Verweis zurücknehmen. Da würden sie sich selbst unglaubwürdig machen.
Ich habe tatsächlich auch schon eine ähnliche Situation mitbekommen. Der mit dem Schubsen begonnen hat, war am Schluss das arme Opfer, weil er bei Gegenwehr verletzt wurde.

Ich würde mich an deiner Stelle zwar riesig ärgern, aber meine Energie nicht darauf verschwenden, dass der Verweis zurück genommen wird. Evtl darstellen, wie dein Sohn das erzählt hat und den Schwerpunkt darauf legen, was in Zukunft getan werden kann, um solche Situationen zu vermeiden. Und das mit Hilfe der Jugendsozialarbeit. Evtl kannst du auch schon im Vorfeld mit ihr darüber sprechen und sie bitten dich beim Gespräch zu begleiten. Wenn die Jugendsozialarbeiterin mit dir zum Termin kommt, wird die Lehrerin sie evtl auch nicht wegschicken. Sie arbeitet doch an der Schule und ist doch sicher auch an einer Kooperation interessiert.

Klar ist so ein Verweis nervig, aber wen interessiert es in 10 Jahren, dass dein Kind in der Grundschule einen bekommen hat?

LG luvi

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von magistra am 01.12.2023, 5:20 Uhr

Also: zum ersten Gespräch nach einem Verweis jemanden vom Elternbeirat oder gar eine schulfremde Person mitzubringen, die der Lehrkraft Tipps zum Umgang mit den Kindern geben soll… merkste selber, oder?
Wie ginge es dir, wenn nach diesem Vorfall ein Gespräch mit dir angesetzt wird und es soll jemand vom Jugendamt dabeisein, der dir Tipps gibt?
Bei uns wird in diesen Fällen zweigleisig gearbeitet. Es gibt die disziplinarische Maßnahme und flankierend pädagogische Maßnahmen.
Klar weiß ich, dass es solche und solche Kolleg:innen gibt. Kreuzzüge einzelner Eltern, die ihr Kind unfair behandelt finden, nützen da nichts. Setzt euch als Eltern zusammen, erkundigt euch, was es an der Schule schon gibt (Streitschlichterprogramm? Zamgrauft? Skills, Schulcoach, Sozialarbeiter:in?). Wenn es das alles nicht gibt, schlagt vor, dass die Schule an diesen Programmen teilnehmen könnte. Zudem gibt es in Bayern (du hast das Bundesland nicht genannt, aber evtl ist es ja Bayern) gerade massive Geldausschüttungen aus Corona-Defizit-Fonds (äh, die heißen etwas anders, aber alle Schulleitungen wurden informiert). Da kann man ohne viel Bürokratie viel Geld bekommen und dieses für pädagogische Maßnahmen einsetzen. Wir haben mit allen Klassen unterschiedliche Trainings zur Konfliktbewältigung, zur Klassengemeinschaft etc. durchgeführt. In einer Jahrgangsstufe haben uns sogar Eltern auf ein Programm aufmerksam gemacht.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit kann funktionieren.

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Re: Verweis - gerechtfertigt?

Antwort von INKED am 01.12.2023, 10:06 Uhr

In erster Linie war genau das mein Ziel zu erarbeiten was man für die Kinder tun kann weil in meinen Augen nichts zur Konfliktbewältigung unternommen wurde. Über die Vorgehensweise der Schule mich abzubügeln und keinen Gesprächstermin zuzulassen war ich jedoch sehr enttäuscht, daher die genannte Vorgehensweise.
Danke für die hilfreichen Tipps.

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