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Geschrieben von Simpleton am 18.12.2007, 17:32 Uhr

Lehrerin streicht meinem Sohn die Weihnachtsmesse!

Hallo Ihr,

als ich meinen Sohn von der Schule abgeholt habe meinte er ich möchte doch mal bitte die Klassenlehrerin anrufen wegen der Messe morgen.
Habe ich gerade getan und sie sagte mir sie hat meinem Sohn die Weihnachtsmesse verboten weil er sich mal wieder voll daneben benommen hat.
Sohnemann ist natürlich ein wenig traurig weil er auch was aufsagen sollte aber wenns nun mal nicht anders geht.

Ja die einen bekommen keine Weihnachtsfeier und meinem Sohn wird die Messe gestrichen.
So kanns gehen.

LG

 
9 Antworten:

Re: Lehrerin streicht meinem Sohn die Weihnachtsmesse!

Antwort von Reni+Lena am 18.12.2007, 17:41 Uhr

puhhh, das ist aber schon eine drastische Strafe...
Hast du so einen Rabauken?
ich denke mal, dass die Lehrerin das nicht als Strafe für das Verhalten deines Sohnes macht, sondern dass sie nicht will dass dein Sohn mitgeht, weil er sich wohl (schon öfters??) daneben benimmt.
Kann sie das überhaupt so einfach??
Es kann doch keinem Kind verboten werden in die Kirche zu gehen??? Oder???

Lg reni

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Re: Lehrerin streicht meinem Sohn die Weihnachtsmesse!

Antwort von Simpleton am 18.12.2007, 17:53 Uhr

Hi Reni,

ja ich habe so einen Rabauken. Die Lehrerin hat viel an ihm zu knabbern und sie meinte auch sie ist froh das jetzt bald Fehrien sind damit sie sich erholen kann.

Klar bestraft sie sein Verhalten denn sie weiss nicht wie sie ihn sonst strafen soll. Er benimmt sich öfters daneben.

Ob sie das so einfach kann sieht man ja ob sie es darf weiss ich nicht.

Na mal schaun wie Sohnemann das morgen findet.

LG

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Re: Lehrerin streicht meinem Sohn die Weihnachtsmesse!

Antwort von schnecke71 am 18.12.2007, 18:41 Uhr

Ich finds sehr bedenklich, ein Kind von einem Messbesuch auszuschließen. Nicht mal der "Hausherr" macht so was...weder der weltliche noch der oberste Hausherr.
Egal, wie sie sich benehmen, man kann immer noch die Messe verlassen...wie mit einem Kleinkind auch ;-) Aber Ausschluss ist total daneben.

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Ich mal wieder dazu:

Antwort von Henni am 18.12.2007, 18:50 Uhr

Hallo

also: wenn es eine ganz normale öffentliche kirchliche Messe wäre, dann hätte die Lehrerin damit ncihts zu tun und somit ncihts zu streichen, Es wird wohl also eine Schulmesse sein und somit hätte die Lehrerin wie ihr unten bei mir ja schon festgestellt habt die Aufsicht. Wenn sie aufgrund des vorhergegangenen verhalten eines schülers davon ausgehen kann, dass er eine derartige veranstaltung stören könnte ODER wenn er in irgendeinem anderen Rahmen sich daneben benommen hat unter ihrer Aufsicht DANN kann und MUSS sie als Lehrerin die Aufsicht in der Krich ein diesem Fall ablehnen. Das kann sie nur indem sie ihn ausschließt.

Bei uns an der Hauptschule sind dies auch jedes JAhr ein paar, die aufgrund ihres verhaltens und z. T auf Bitte des Pfarrers hin (!!!!!!) nciht an den Gottesdiensten teilnehmen DÜRFEN.

Soviel dazu.

LG HEnni

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Re: Ich mal wieder dazu:

Antwort von +emfut+ am 18.12.2007, 18:59 Uhr

Ja.

Sie kann ja auch nicht - wie eine Mutter das vielleicht täte - mit dem einen Störenfried rausgehen. Denn dann ist der Rest unbeaufsichtigt.

Ich sehe das in dem Fall wie der Ausschluß vom Turnunterricht, den die Lehrerin auch aussprechen kann, wenn sie sonst die Gefahr sieht, ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht werden zu können.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ich mal wieder dazu:

Antwort von schnecke71 am 18.12.2007, 19:56 Uhr

Also wir gehen mit Störefrieden auch mal raus - es sind immer genug Lehrer anwesend.
Ich finds halt vom Glauben her bedenklich...
Und ein Priester der Kinder ausschließt...

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Re: Reaktion von meinem Sohn

Antwort von Simpleton am 18.12.2007, 20:13 Uhr

habe eben vorm Zubettgehen noch mal mit ihm gesprochen.
Er ist sauer und sagte:"Ich habe jetzt alles auswendig gelernt und sollte es auch aufsagen und nun darf ich nicht dann werd ich jetzt auch nichts mehr auswendig lernen darf es ja sowieso nicht aufsagen"
Die Aussage find ich schon sehr traurig aber ich weiss auch das mein Sohn schwierig ist und ich dachte immer Lehrer wissen mit sowas umzugehen.

LG

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armselig!

Antwort von tinai am 18.12.2007, 22:05 Uhr

Ein Kind von der Messe auszuschließen (womöglich tatsächlich noch durch den Pfarrer) ist armselig und bigott!

Dass er sein Verschen nicht aufsagen darf, halte ich schon eher für legitim. Denn wenn einer nur Quatsch macht geht das eben nicht, das sprengt dann womöglich die gesamte Aufführung.

Aber den Zugang zur Kirche verweigern? Nein, gerade mit Hennis Argumentation unten geht das nicht. Messe ist kein Schulunterricht und umgekehrt auch nicht.

Gruß Tina

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Re: Ich mal wieder dazu:

Antwort von Spellbound am 18.12.2007, 22:38 Uhr

Ja, die Bitte des Pfarrers würde ich respektieren und später das Gespräch mit demselben suchen. Aber darum geht es hier nicht wirklich.

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