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Geschrieben von sirosa am 01.10.2008, 11:54 Uhr

NACHTRAG

Also, ich hoffe es stimmt so. Bin ja nicht so der Fachmann:

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die der Versicherten Person aus versehen passieren. Jedoch nicht an im Haushalt wohnende (!!) Personen/Familienmitglieder. Darum wohl auch keine Haustiere

Also: Wenn du FAMILIENVERSICHERT Haftpflichtvers. bist (du kannst dich auch als Einzelperson versichern) werden Schäden getragen, die du anderen Personen zufügst.
zb in der Mietwohnung zerstörst(bzw machst kaputt) Eigentum des Vermieters. zb die Zimmertür zerkratzt, Klobrille zerbrochen, bei manchen Versicherungen werden sogar die Schlüssel mitversichert. Wenn du zb einen Zentralschlüssel verlierst müssen ja zur Sicherheit eigentl. alle Schlösser getauscht werden.

Wenn du dich zb auf die Brille deiner Nachbarin setzt, wird es ersetzt.

Wenn du aber HILFE anbietest/gefragt wirst nicht. zb wenn du frägst ob du die Schüssel mit Essen zum Tisch tragen sollst und die dabei runterfällt wird NICHT ersetzt. Hast du die Schüssel ohne zu Fragen rübergetragen, dann zahlt die Haftpflicht.

Macht dein Kind das Handy vom Papa kaputt dann nein, da ihr eine Familie seid.
Wenn dein Kind kurz nicht beaufsichtigt wurde und es deiner Freundin die Couch mit Kulli bemalt zahlt die Haftpflicht.

Die Haftpflicht zahlt auch, wenn ihr zb im Winter Schnee schippen müsstet es aber nicht getan hat und der rutscht aus. Das ist ein typ. Haftpflichtschaden.

Wie gesagt, so ist es nach meinem Wissensstand....

 
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