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Geschrieben von Danyshope am 21.02.2017, 18:48 Uhr

Wegen 3 Jahren EZ- nur aus Interesse

Ahm und seit wann bedeutete EZ das man nicht arbeiten darf?

Man darf doch innerhalb der EZ arbeiten - und zwar bis zu 30 Std die Woche. Und wenn der eigene AG sagt ich habe keinen Job, dann kann man mit dessen Zustimmung (die er dann schwerlich verweigern kann) auch über die Dauer der EZ bei einem anderen AG arbeiten. Und so krass es klingt, wer dann eine Kinderbetreuung hat, kann sogar anteilig ALG1 innerhalb der EZ beziehen.

Und es war immer schon so, jeder hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre. Aber man muss es sich eben auch leisten können. Wer es nicht kann, der kann eben nicht hingehen und einfach sagen, soll der Staat das doch finanzieren. ist dann ja wo auch ungerecht gegenüber denen die eben nur das bekommen was ihnen zusteht - nämlich eben EG und Rest eigens (Familien-)vermögen. Das ist nun nichts neues. nur die Anspruchserwartung vieler hat sich inzwischen komplett verschoben.

 
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