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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 22.02.2017, 9:44 Uhr

verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?!

Das ist alles eine Fehlinfo. In der Privatinsolvenz gibt es sicher einen Beratungsschein. Wenn da was abgelehnt wurde, waren die Unterlagen nicht vollständig! Der Schein gilt nur für außergerichtliche Beratung.
Für den Scheidungsantrag braucht man Prozesskostenhilfe. Der Anwalt hilft da normalerweise beim Antrag. Da gibt es auch Abstufungen mit Ratenzahlungen je nach Einkommen, Vermögen. Zu zahlender Unterhalt und Schuldentilgung werden berücksichtigt.
Die Scheidungskosten richten sich nicht nach dem aktuellen Vermögen, sondern nach dem Einkommen der letzten 3 Monate vor Scheidungsantrag bei Gericht.

 
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