Geschrieben von Halluzinelle von Tichy am 22.02.2017, 9:44 Uhr |
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verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?!
Das ist alles eine Fehlinfo. In der Privatinsolvenz gibt es sicher einen Beratungsschein. Wenn da was abgelehnt wurde, waren die Unterlagen nicht vollständig! Der Schein gilt nur für außergerichtliche Beratung.
Für den Scheidungsantrag braucht man Prozesskostenhilfe. Der Anwalt hilft da normalerweise beim Antrag. Da gibt es auch Abstufungen mit Ratenzahlungen je nach Einkommen, Vermögen. Zu zahlender Unterhalt und Schuldentilgung werden berücksichtigt.
Die Scheidungskosten richten sich nicht nach dem aktuellen Vermögen, sondern nach dem Einkommen der letzten 3 Monate vor Scheidungsantrag bei Gericht.
- verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - Anny 21.02.17, 14:55
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - Laurenzia 21.02.17, 15:03
- Lach - Anny 21.02.17, 15:13
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - lillyfee2007 21.02.17, 15:51
- Weil - Anny 21.02.17, 16:06
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - lillyfee2007 21.02.17, 17:37
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - mf4 21.02.17, 17:49
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - Cruelchen 21.02.17, 19:23
- Re: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?! - Halluzinelle von Tichy 22.02.17, 9:44