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verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?!

Thema: verwirrt... scheidungskosten und Unterhalt?!

Habe gestern vollgende Situation erklärt bekommen: Sie hat ihn geheiratet und nach der Hochzeit ging sie in Privatinsolvenz, ein Kind entstand in der Ehe. Während sie schwanger war ging er mehrfach fremd, sie bekam es raus und trennte sich. Da sie arbeitslos war/ist bekommt sie in der Zeit der Insolvenz keinen Beratungsschein für die Scheidung... Soweit komm ich mit. ABER er verdient so wenig, dass ihm abzüglich vom Kindesunterhalt nur den Selbstbehalt hat, sagt aber er kann die Scheidung nicht einreichen, da er zuviel verdient und daher die Scheidung zahlen müsste, was er nicht kann, da er ja nur noch den Selbstbehalt hat. Bahnhof! Ist es nicht so, wenn ihm nur das bleibt abzüglich dem Unterhalt, dass ihm dann ein Schein zusteht und er somit nichts zahlen muss????

von Anny am 21.02.2017, 14:55



Antwort auf Beitrag von Anny

Ohje es tut mir leid, aber es heißt folgende. Das konnte ich nicht so stehen lassen.

von Laurenzia am 21.02.2017, 15:03



Antwort auf Beitrag von Anny

Danke, das war natürlich hilfreich ;-) Heißt ich muss jetzt 10 Mal abschreiben, oder? Natürlich folgende! Mit Schreibschwäche darf man sich das aber mal leisten.

von Anny am 21.02.2017, 15:13



Antwort auf Beitrag von Anny

Ich denke 5 mal sollte reichen.

von Laurenzia am 21.02.2017, 15:29



Antwort auf Beitrag von Laurenzia

Puh, Glück gehabt

von Anny am 21.02.2017, 16:02



Antwort auf Beitrag von Anny

Wieso sollte sie keinen Beratungsschein bekommen? Verstehe ich nicht. Prozesskostenhilfe wird beiden zustehen. Je nachdem wieviel tatsächlich verdient wird,wird es wohl auch zurückgezahlt werden müssen. In Raten. Für den Fall,dass beide sich über alles einig sind,kann auch nur ein Anwalt in Anspruch genommen werden. Spart Kosten. Meistens wird aber eher davon abgeraten.

von lillyfee2007 am 21.02.2017, 15:51



Antwort auf Beitrag von lillyfee2007

Ja, ist schwachsinnig, aber ist so. Die Insolvenz ist ein laufendes Verfahren. Erst wenn ein Verfahren abgeschlossen ist, bekommt sie einen weiteren Schein. Fand ich auch komisch und hab es ergoogelt.

von Anny am 21.02.2017, 16:06



Antwort auf Beitrag von lillyfee2007

Hm davon habe ich als Fachkraft in diesem Bereich noch nie was gehört...

von lillyfee2007 am 21.02.2017, 17:37



Antwort auf Beitrag von lillyfee2007

Da möchte wohl er, dass sie die Scheidung einreicht

von mf4 am 21.02.2017, 17:49



Antwort auf Beitrag von Anny

Was? Er soll die Scheidung selbst bezahlen? Frechheit.... dafür muss natürlich die Verfahrenskostenhilfe her....*Ironie Ende* Aber die Hochzeit haben die damals schon selbst bezahlt oder?

von Cruelchen am 21.02.2017, 19:23



Antwort auf Beitrag von Anny

Das ist alles eine Fehlinfo. In der Privatinsolvenz gibt es sicher einen Beratungsschein. Wenn da was abgelehnt wurde, waren die Unterlagen nicht vollständig! Der Schein gilt nur für außergerichtliche Beratung. Für den Scheidungsantrag braucht man Prozesskostenhilfe. Der Anwalt hilft da normalerweise beim Antrag. Da gibt es auch Abstufungen mit Ratenzahlungen je nach Einkommen, Vermögen. Zu zahlender Unterhalt und Schuldentilgung werden berücksichtigt. Die Scheidungskosten richten sich nicht nach dem aktuellen Vermögen, sondern nach dem Einkommen der letzten 3 Monate vor Scheidungsantrag bei Gericht.

von Halluzinelle von Tichy am 22.02.2017, 09:44