Geschrieben von leaelk am 25.04.2018, 20:58 Uhr |
Unterhalt für volljährige Kinder
Ganz grob kann man sagen, so lange die "Kinder" zur Schule gehen UND danach die 1. Ausbildung/ Studium noch nicht abgeschlossen haben, sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig.
Ab dem 18. Geburtstag sind beide Elternteile dem Kind gegenüber Bar-Unterhaltspflichtig. Der jeweilige Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern.
LG leaelk (auch bald mit der ersten 18jährigen im Haushalt)
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterhalt für volljährige Kinder - jannas 25.04.18, 20:40
- Re: Unterhalt für volljährige Kinder - zwergchen84 25.04.18, 20:45
- Re: Unterhalt für volljährige Kinder - leaelk 25.04.18, 20:58
- Re: Unterhalt für volljährige Kinder - Menixe 26.04.18, 7:33
- Der Unterhalt.... - Trini 26.04.18, 16:15
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