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Geschrieben von leaelk am 25.04.2018, 20:58 Uhr

Unterhalt für volljährige Kinder

Ganz grob kann man sagen, so lange die "Kinder" zur Schule gehen UND danach die 1. Ausbildung/ Studium noch nicht abgeschlossen haben, sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig.
Ab dem 18. Geburtstag sind beide Elternteile dem Kind gegenüber Bar-Unterhaltspflichtig. Der jeweilige Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern.
LG leaelk (auch bald mit der ersten 18jährigen im Haushalt)

 
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