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Geschrieben von Gerit77 am 01.09.2016, 9:38 Uhr

Tilidin...zu leichtfertig?

mit tilidin ist nicht zu spaßen, bzw. leichtfertig umzugehen.... es ist ein opioid und unterliegt dem betäubungsmittelgesetz....bitte sprich sowas mit dem arzt ab - es ist auch kein -"ich wirke sofort - akutmittel". ibu wäre besser gewesen .... bitte kein tilidin als dauermedikament bei rückenschmerzen - bleib da vorsichtig...sonst bist du zackig abhängig davon.... gute besserung....

 
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