Geschrieben von Gerit77 am 01.09.2016, 9:38 Uhr |
Tilidin...zu leichtfertig?
mit tilidin ist nicht zu spaßen, bzw. leichtfertig umzugehen.... es ist ein opioid und unterliegt dem betäubungsmittelgesetz....bitte sprich sowas mit dem arzt ab - es ist auch kein -"ich wirke sofort - akutmittel". ibu wäre besser gewesen .... bitte kein tilidin als dauermedikament bei rückenschmerzen - bleib da vorsichtig...sonst bist du zackig abhängig davon.... gute besserung....
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- Elternabend, sowas kann echt nur mir passieren - Anny 31.08.16, 22:38
- Gute Besserung - Joosy 31.08.16, 22:42
- Re: Gute Besserung - Anny 31.08.16, 22:47
- Re: Gute Besserung - rabe71 31.08.16, 22:59
- Tilidin - Anny 01.09.16, 0:48
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- Du bist nicht allein - Tai 01.09.16, 10:01
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