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von Mutti69  am 21.02.2017, 8:19 Uhr

@Mutti69 Betreuungspflicht

Klar geht es AUCH um Bedürftigkeit. Aber das ALG II ist für "Arbeitssuchende". Wie vermittelt wird, das legt sicher der Sachbearbeiter am individuellen Fall fest.

Wenn jemand aber nicht arbeitssuchend ist oder einfach längerfristig krank (erwerbsunfähig), dann ist meist ein anderer Träger zuständig. Wer sich gegen eine Vermittlung sträubt, obwohl er gesund ist und körperlich und geistig fit, um die vorgeschlagene Arbeit zu tätigen, der muss mit Sanktionen, also Leistungskürzungen rechnen.

Seh ich das falsch?

 
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