Geschrieben von christine lieb. am 10.05.2015, 14:57 Uhr |
Kennt sich jemand mit Mwst. aus?
Hallo,
wenn ein Privatmann was bestellt oder kauft muss er ja 19% Mwst. zahlen.
Wenn jetzt ein "Ort" Neue Spielplatzgeräte kauft,muss er dann auch 19% Mwst. zahlen?
Wir haben zwar gegooglet aber nichts passendes gefunden!
Mein Mann sagt eher nein, da, wenn er von der Firma bzw. für die Firma was bestellt muss er das ja auch net bezahlen!
Lg und Danke
Re: Kennt sich jemand mit Mwst. aus?
Antwort von Patti1977 am 10.05.2015, 15:03 Uhr
Du musst immer mit bezahlen, als Firma kann man vorsteuer verrechnen. Als Ort eigentlich nicht, da ich nicht glaube, dass Orte vorsteuerberechtigt sind.
Ja
Antwort von Moehre700 am 10.05.2015, 18:09 Uhr
Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland schon seit den 1960er Jahren nicht mehr. Nennt sich aus irgend einem Grund Aber noch so.
Grundsätzlich unterliegt jeder Unternehmer, der einer steuerbare Leistung erbringt auch der Umsatzsteuerpflicht, § 1 UStG.
Dann gibt es noch Fälle der Vorsteuerabzugsberechtigung - die gibt es aber nicht für die öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden). Ausnahme: sie werden unternehmerisch tätig und erbringen steuerpflichtige Leistungen bzw. verzichten auf die Steuerpflicht.
In Deinem Fall, so, wie Du ihn schildert:
Wenn ein "Ort" (was immer damit gemeint sein soll...) etwas kauft, dann fällt darauf grundsätzlich Umsatzsteuer an.
Also ja: die USt. muss abgeführt werden.
Re: Kennt sich jemand mit Mwst. aus?
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 10.05.2015, 18:16 Uhr
Ich meine man muss es zahlen, kann es dann aber von der Steuer absetzen.
Vlt weiß das der Steuerberater?!
Du verwechselst Da was....
Antwort von Moehre700 am 10.05.2015, 18:31 Uhr
Die Umsatzsteuerpflicht und ob jemand zum Vorsteuerabzug berechtigt ist hat nichts damit zu tun, ob man etwas von der Steuer absetzen kann.
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht grds. nur zwischen Unternehmen. Hier also wohl eher nicht.
Re: Kennt sich jemand mit Mwst. aus?
Antwort von Steffi528 am 10.05.2015, 19:00 Uhr
Ist ein "Ort" eine juristische Person? Kann ein "Ort" überhaupt etwas kaufen?
Re: Du verwechselst Da was....
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 10.05.2015, 19:05 Uhr
Wenn wir was für den Verein kaufen kann man es absetzen.
Kenne mich aber nicht aus, ich suche nur mit aus
Re: Du verwechselst Da was....
Antwort von Moehre700 am 10.05.2015, 19:12 Uhr
...ja, ihr könnt das u.U. hinterher (!) wieder steuerlich geltend machen.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung kommt gleich beim Kauf zum Tragen. Zwischen Unternehmern.
Nur Aussuchen ist in jedem Fall der beste Part
Ort
Antwort von Moehre700 am 10.05.2015, 19:12 Uhr
Ich vermute mal, sie meint die Stadt/Gemeinde, also die öffentliche Hand.
Und ja: die können etwas kaufen :-)
Re: Ort
Antwort von Steffi528 am 10.05.2015, 19:30 Uhr
Ja, das ist klar, aber das ist ja nun die Gemeinde (Kommune, Stadt, Samtgemeinde), kein Ort (Spielplatz am Hussiplatz 13 wäre ein Ort) Ein Ort wäre für mich keine juristische Person. Ein Ort kann auch kein Verein sein.
Re: Ort
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 10.05.2015, 19:49 Uhr
Dörfer/Städte nennt man auch ORT.
Re: Ort
Antwort von Steffi528 am 10.05.2015, 19:56 Uhr
man nennt das vielleicht so, ich nicht. Ich nenne so einen "Ort" dann Dorf, Gemeinde, Ortschaft, Stadtteil oder Stadt. Ort ist für mir ein Ort irgendwo