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Geschrieben von die_Morrigan am 11.04.2016, 12:18 Uhr

ich hab das als fussnotr zum gesetzlich feiertag Fronleichnam gefunden

Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Fronleichnam als gesetzlichen Feiertag festlegen. Bis zum Erlass dieser Rechtsverordnung gilt der Fronleichnamstag in denjenigen Teilen Thüringen, in denen er 1994 als gesetzlicher Feiertag begangen wurde, als solcher fort.
a.im Landkreis Eichsfeld;
b.in Teilen des Unstrut-Hainich-Kreises: •die Ortsteile Bickenriede und Zella der Gemeinde Anrode,
•die Gemeinde Katharinenberg,
•von der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/Lengenfeld unterm Stein die Gemeinden Hildebrandshausen, Lengenfeld unterm Stein und der Ortsteil Struth der Gemeinde Rodeberg,
•die Ortsteile Beberstedt und Hüpstedt der Gemeinde Dünwald und
•die Gemeinde Heyerode;

c.in Teilen des Wartburgkreises: •die Stadt Geisa mit den Gemeinden Buttlar, Rockenstuhl und Schleid
•von der Verwaltungsgemeinschaft Dermbach die Gemeinde Zella und die Ortsteile Föhlritz und Steinberg der Gemeinde Brunnhartshausen.



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