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Geschrieben von T@b@lug@ am 25.11.2014, 11:13 Uhr

Hier gabs doch gestern einen Beitrag wegen Kinderkrankentagen.

In der Praxis kommt es auch vor, dass ein Elternteil sich den Anspruch des anderen Elternteils „übertragen“ lässt. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, der den Anspruch des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen möchte, sein Einverständnis gibt. Den Freistellungsanspruch muss der Arbeitgeber also nochmals gegen sich gelten lassen.

 
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